Einer der heuer großteils von Migranten verübten 15 Frauenmorde wurde heute, Freitag, vor dem Landesgericht Wien verhandelt. Der syrische Mörder seiner Ehefrau bekam lebenslang.

6. August 2021 / 17:17 Uhr

Lebenslang für Syrer, der scheidungswillige Ehefrau tot stach

Jener 52-jährige Syrer, der am 3. Februar in Wien-Favoriten seine Frau erstochen hatte, stand heute, Freitag, wegen Mordes vor dem Landesgericht Wien. Das Urteil im Geschworenenprozess – lebenslang – ist auch eine Strafe für den österreichischen Steuerzahler, der den als illegaler Migrant ins Land gekommenen Araber nun wahrscheinlich jahrzehntelang durchfüttern darf.

“Frau ist zu 90 Prozent schuld!”

Von Schuldbewusstsein war in seiner Verantwortung nichts zu bemerken – im Gegenteil: „Die Frau“ (er spricht ihren Namen Manal kein einziges Mal aus) sei zu 90 Prozent schuld an der Zerrüttung der Beziehung und deren grausamem Ende. Zunächst habe sie ihn in der Heimat zur „Flucht“ angestiftet („Es ist Zeit für Europa“ soll sie gesagt haben), was er brav getan und sie samt Sohn dann 2014 nachgeholt hatte.

Streit um eigenes Konto für die Gattin

Kaum in Österreich angekommen, habe sich „vieles geändert in der Ehe“. Es sei immer nur ums Geld gegangen, sie habe sich sogar ein eigenes Konto gewünscht (!), “ich weiß nicht, wer ihr das eingeredet hat”. Auch das Haus in Syrien, das er ihr aus taktischen Gründen überschrieben hatte, wollte sie ihm nicht mehr zurückgeben (eigentlich müsste es der österreichische Staat für die Verfahrens- und Haftkosten beschlagnahmen).

Verhängnisvoller Wunsch nach Scheidung

2020 habe die 45-jährige dann weg wollen von ihm und die Scheidung eingereicht. Sie habe ihn aus dem gemeinsamen Bett verstoßen und sei „die ganze Zeit nur am Handy gewesen“. Am Tag des Mordes in einer Unterkunft neben einer syrisch-orthodoxen Kirche habe er ihr noch „ein Frühstück mit frisch geschnittenem Obst“ zubereitet, sich zu ihr gesetzt und ihr über die Haare gestreichelt. Das soll sie aber nur mit Beschimpfungen und Fußtritten quittiert haben.

Obstmesser fünf Mal in den Hals gerammt

Mit dem Obstmesser in der Hand habe er dann „einen Schleier vor Augen gehabt“ – und insgesamt fünf Mal zugestochen. In den Hals. Jeder einzelne Stich für sich wäre schon tödlich gewesen, attestierte die Gerichtsmedizinerin. Manal verblutete innerhalb von Sekunden. Ihr Gatte verließ daraufhin mit blutbeschmiertem Leiberl die Unterkunft, sprach eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife an und erklärte, seine Frau habe ihn geschlagen.

“Schleier vor Augen” ändert nichts an Schuldfähigkeit

Der psychiatrische Gutachter erklärte den Mann für zurechnungs- und schuldfähig, der „Schleier“ vor den Augen sei in so einer Situation normal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, nachdem ihm der Dolmetscher das Urteil übersetzt hatte. Quelle: krone.at

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