Bei aktuell 300.000 Arbeitslosen in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute, Mittwoch, das Arbeitsverbot für Asylwerber als gesetzwidrig aufgehoben. Aufgrund eines Formfehlers. Diesen müsste nun Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) blitzschnell korrigieren, fordert FPÖ-Chef Herbert Kickl.
Keine Erlässe, sondern Verordnungen
Der VfGH hat konkret zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 beziehungsweise 2004 aufgehoben. Diese Erlässe seien nämlich als Verordnungen einzustufen und hätten im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen – das ist aber nie passiert. Auf Deutsch: Die Erlässe wurden also nur auf das falsche Papier gedruckt.
Nagelprobe für die ÖVP
Arbeitsminister Martin Kocher von der ÖVP kann den Asylwerbern den Zugang zum Arbeitsmarkt also leicht wieder verwehren. Er bräuchte nur eine entsprechende Verordnung herzustellen. Genau diese Reaktion fordert FPÖ-Parteichef und Klubobmann Herbert Kickl vom Arbeitsminister. In einer Aussendung sagt er, dass das Handeln auf den VfGH-Entscheid zu einer neuerlichen Nagelprobe für die bisher nur in Worten, niemals aber in Taten restriktive Asylpolitik der ÖVP wird. Wörtlich meinte Kickl:
Wenn Kocher hier nicht blitzschnell reagiert und die vom VfGH aufgemachten Schlupflöcher schließt, dann ist einmal mehr erwiesen, dass sich die ÖVP der Asyl-Linie der Grünen anschließt. Dann wäre einmal mehr bestätigt, dass eine restriktive Asylpolitik in Österreich nur mit der FPÖ möglich ist.
Schlag gegen heimische Bevölkerung
Ändert Kocher das Gesetz nicht, dürfen Asylwerber ab der Kundmachung der VfGH-Entscheidung nicht nur – wie bisher – in der Ernte- oder Saisonarbeit eingesetzt werden, sondern sie dürften dann in jedem Beruf arbeiten. Auch der Zugang von Asylwerbern zur Lehre wäre dann wieder offen. Für Kickl wäre das der nächste Schlag gegen die Interessen der heimischen Bevölkerung.
Es wird spannend, wie Arbeitsminister Kocher nun darauf reagieren wird.