Während Vergewaltiger frei herumlaufen, ist vor wenigen Tagen in Nordrhein-Westfalen ein Mann festgenommen worden, der über mehrere Jahre seine GEZ-Beiträge (“Gebühreneinzugszentrale”) nicht bezahlt hat. Medienberichten zufolge könnte er bis zu sechs Monaten hinter Gitter bleiben müssen, sollte der WDR nicht einlenken.
Haftstrafe wegen 650 Euro
Seit knapp fünf Jahren verweigert der technische Zeichner Georg Thiel, wie er selbst sagt, „aus Gewissensgründen“, die TV-Gebühren zu bezahlen, wie Olaf Kretschmann von der Initiative Rundfunk–frei berichtet.
Thiel selbst sagt von sich in einem Zitat auf der Seite Rundfunk-frei:
Ich besitze weder Radio noch Fernseher. Meine Zeit verbringe ich gerne mit schönen Dingen, denn ich habe Besseres im Leben zu tun als Rundfunk-Medien zu nutzen. Die Nachrichten sind lückenhaft und teilweise manipulativ. So eine Einrichtung möchte ich niemals finanziell unterstützen.
WDR könnte für Freilassung sorgen
Grundsätzlich ist eine Zwangsvollstreckung die Ultima-Ratio-Maßnahme, wenn der Schuldner partout nicht einlenken will und seine Beiträge nicht bezahlt. Dies passiert, wie auch im Falle Thiel, auch dann nur auf Anordnung des Gläubigers, das heißt der WDR muss sich grundsätzlich aktiv dafür einsetzen, dass der Verweigerer ins Gefängnis kommt, oder kann zumindest im Nachhinein für eine sofortige Freilassung sorgen.
Der freie Journalist und ÖRR(öffentlich-rechtlicher Rundfunk)-Kritiker Boris Reitschuster hat deshalb den WDR mit der Verhaftung Thiels konfrontiert:
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie von der Verhaftung von Georg Thiel wegen Nicht-Bezahlens seiner Fernsehgebühren und eines Vollstreckungstitels von Ihnen in Borken Bescheid wissen und ob diese Verhaftung von Ihnen betrieben wurde bzw., falls nicht, in Ihrem Sinne ist.
Die Antwort erfolgte prompt:
Aus Sicht des WDR ist eine sog. Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig, Und tatsächlich ist die Beantragung eines Haftbefehls durch die Vollstreckungsbehörden die absolute Ausnahme. Der WDR erfährt davon oft erst im Nachgang, denn sobald wir den Vorgang an die Behörde abgegeben haben, sind wir dieser gegenüber nicht weisungsbefugt und haben keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen. So hat es sich auch in dem von Ihnen genannten Fall verhalten. Grundsätzlich ist eine Zwangsvollstreckung immer das letzte Mittel. Bevor es dazu kommt, schreibt der Beitragsservice die betreffende Person mehrfach in Form von Bescheiden, Erinnerungsschreiben und Mahnungen an und bittet um Klärung. Erst wenn jemand trotz dieser zahlreichen Aufforderungen nicht zahlt, holt sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden. Diese bitten dann den Schuldner, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. Das Verfahren ist in Deutschland so üblich und greift z. B. auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren. Verweigert der Schuldner die Angaben, können die Beamten schärfere Maßnahmen anordnen.