Impfung Spritze

36 Südtiroler, hauptsächlich aus dem Gesundheitsbereich, versuchen, die Corona-Impfung mit dem Pfizer/Biontech-Präparat zu stoppen.

21. Feber 2021 / 09:06 Uhr

Druck auf Corona-Impfung: Klage wegen Missachtung von EU-Verordnung

Die Bozener Rechtsanwältin Renate Holzeisen hat am Dienstag gemeinsam mit 35 anderen Südtirolern eine Nichtigkeitsklage gegen den Corona-Impfstoff von Pfizer/Biontech eingebracht. Das ist jener Impfstoff, von dem ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz 11,1 Millionen Impfdosen für die Österreicher gekauft hat.

Geltendes EU-Recht missachtet

Begründet wird die Klage mit den fehlenden Voraussetzungen für die bedingte Zulassung. Denn laut EU-Verordnung für Humanarzneimitteln muss vor einer Zulassung das „Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels“ untersucht und positiv bewertet werden. Aufgrund fehlender Erfahrungen über Gefahren und Nebenwirkungen konnte eine solche Bewertung nicht erfolgen sein. Holzeisen gegenüber Reitschuster.de:

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In der Sache selbst sind die Verletzungen geltenden EU-Rechts über die Zulassung von Arzneimitteln so gravierend, dass dies zu einer sofortigen Aussetzung der Marktzulassung führen muss.

Rechtsstaat oder Willkür

Ist die Juristin, die politisch in Südtirol auch die Landtagsfraktion des „Team K“ berät, mit ihrer Klage erfolgreich, muss die Corona-Impfung mit dem Pfizer/Biontech-Impfstoff ausgesetzt werden. Ihr stärkstes Argument: Recht muss Recht bleiben. Es kann nicht sein, dass sich die Politik über geltendes Recht hinwegsetzt, während sich die Bürger selbstverständlich an alle Gesetze und Verordnungen halten müssen. Diese Rechtssicherheit macht schließlich den Unterschied zwischen demokratischem Rechtsstaat und anderen Staatsformen aus.

Ziel: Aus für Pfizer/Biontech-Impfstoff 

Pfizer/Biontech hat als erstes einen m-RNA-Impfstoff auf den Markt gebracht, der von der Europäischen Kommission zugelassen wurde. Das Besondere daran: Faktisch handelt es sich um ein Medikament beziehungsweise ein Gentherapeutikum. In seiner Funktionsweise würde es einem gentechnisch basierten Eingriff entsprechen und habe laut Klageschrift „absolut nichts mit herkömmlichen Impfstoffen zu tun.“

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