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Seit Jahren engagieren sich Hans-Christoph Berndt und die AfD in Brandenburg gegen Masseneinwanderung und für den Erhalt der Heimat. Dafür werden sie dort vom Verfassungsschutz beobachtet, wogegen sie sich nun juristisch wehren.

18. Jänner 2021 / 17:20 Uhr

AfD wehrt sich gegen Schikane durch Verfassungsschutz

Die AfD in Brandenburg möchte gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vor Gericht ziehen. Laut der Neuen Zürcher Zeitung sollen am Dienstag ein Organstreitverfahren beim Landesverfassungsgericht und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Darf Verfassungsschutz AfD überhaupt “beobchten”?

2020 wurde die AfD in Brandenburg als Verdachtsfall eingestuft und wird deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet; der patriotischen Partei zufolge eine rein politisch motivierte Maßnahme. Ebenso wie die Einstufung des Vereins “Zukunft Heimat”, deren Vorsitzender Hans-Christoph Berndt gleichzeitig Chef der Brandenburger AfD ist.

Vor Gericht strebt die AfD eine einstweilige Anordnung an, die dem brandenburgischen Innenministerium die Berichterstattung über die sogenannte Verdachtsbeobachtung des AfD-Landesverbandes untersagen soll. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht soll sich mit der Frage befassen, ob die AfD in Brandenburg überhaupt vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

Altparteien verwehren AfD demokratische Funktionen

Eine weitere Schikane gegen die AfD in dem ostdeutschen Bundesland ist die Tatsache, dass die AfD von der parlamentarischen Kontrolle des Geheimdienstes ausgeschlossen ist. Trotz mehrerer Landtagssitzungen bekam kein AfD-Kandidat die nötigen Stimmen, weil SPD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler der AfD einen Sitz verweigerten; so wie sie ihr im Bundestag einen Vizepräsidenten nicht gönnen. Die Altparteien können also die Arbeit des Verfassungsschutz kontrollieren, die AfD hingegen nicht.

 

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