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Erstmals wurde eine “antifaschistische” Vereinigung für den Sachschaden, den sie bei ihrem “Protest” verursachte, verurteilt.

20. Juni 2019 / 16:21 Uhr

Richtungsweisendes Urteil: “Linz gegen Rechts” zur Bezahlung der Verwüstungen verurteilt

Das “breite antifaschistische Bündnis, das über viele Organisationsgrenzen hinweg den Unmut gegen Neofaschismus und Rechtsextremismus verkörpert”, so die Eigendefinition, wurde nun für seinen “Unmut” am 29. Oktober 2016 zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.

Gewalttäter identifiziert

Damals fand in den Redoutensälen des Palais “Kaufmännischer Verein Linz” der Kongress “Befreier Europas” statt. In klassischer Antifa-“Demonstrationskultur” kam es im Zuge des linken “Protests” gegen rechte Weltanschauung, so die verharmlosende Interpretation durch die Medien und die Veranstalter selbst, zu gewalttätigen Ausschreitungen und beträchtlichem Sachschaden am Palais.

Jene wackeren Kämpfer gegen Rechts, die diese Beschädigungen verursachten, konnten während der Demonstration eingekreist und identifiziert werden, sodass deren Zugehörigkeit zu der Demonstration “zweifelsfrei verifiziert” war.

Wegweisendes Urteil

Richterin Angelika Kette kam nun, mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Kongress und den Ausschreitungen, zum Schluss, dass der Demo-Veranstalter für diese Schäden haftbar gemacht werden könne. Den Veranstalter treffe die Pflicht, bei der Abhaltung der Veranstaltung Sorge dafür zu tragen, dass die Sicherheit von Sachen, Personen und dinglichen Rechten gewahrt sei. Die Veranstalter hätten die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen auf der von ihnen abgehaltenen Veranstaltung nicht getroffen, obwohl Ausschreitungen wie die gegenständliche vorhersehbar gewesen seien, heißt es im Urteil.

Das Urteil könnte den bisher oft geduldeten Ausschreitungen linker Gewalttäter, in den Mainstream-Medien gerne als “Aktivisten” geadelt, ein Ende setzen. Denn wenn sie für die Sachschäden wie etwa bei den Demonstrationen gegen den Akademikerball 2014, die auf mehr als eine Million Euro beziffert wurden, aufkommen müssen, wird wohl vielen die Lust auf Verwüstungen vergehen.

Einspruch erwartet

Allerdings wird nicht mit einem Einsehen auf linker Seite gerechnet. Der Anwalt der Kläger, des Wirts Günther W. H. und des Kaufmännischen Vereins Linz, erwartet einen Einspruch gegen das Urteil des Bezirksgerichts Linz.

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