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Die Indexierung der Familienbeihilfe sorgt wieder einmal für skurrile Angriffe gegen Österreich.

16. November 2018 / 19:31 Uhr

Skurrile Revolte gegen die Familienbeihilfe

Der gemeinsame Brief gegen Österreich wäre wohl nicht geschrieben worden, hätten die verantwortlichen Vertreter aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Litauen und Slowenien einen Artikel auf unzensuriert.at zur Indexierung der Familienbeihilfe gelesen. Die sieben genannten Staaten wollen ein Vertragsverletzungsverfahren erwirken und argumentieren dies damit, dass es “gleiches Geld für die gleiche Leistung geben” müsse. Inhaltlich ist die Ansage genauso dumm wie jene des EU-Kommissionssprechers Christian Wigand.

Kommentar von Unzensurix

Bereits am 25. Oktober dieses Jahres erinnerte unzensuriert.at daran, dass die Arbeitgeber in den Familienlastenausgleichsfonds einzahlen und NICHT die Arbeitnehmer. Zumindest ging Herbert Rupp, der Pressesprecher des Familienministeriums, auf diese Argumentation aktuell ein. Doch auch Rupps Konter über die Medien ist nur die halbe Miete.

Familienbeihilfe hat viele Quellen – nur nicht die Arbeitnehmer

Der Form halber muss erwähnt werden, dass neben den Dienstgeberbeiträgen auch andere Mittel herangezogen werden, um den Familienlastenausgleichsfonds, der unter anderem für die Auszahlung der Familienbeihilfe herangezogen wird, zu füllen. Auch Beiträge aus der Einkommenssteuer oder der Körperschaftssteuer dienen zur Finanzierung. Doch auch diese Mittel reichten laut offiziellen Zahlen nicht aus, weshalb der Reservefonds aushelfen musste. Ist dieser erschöpft, müssen Bundesmittel herangezogen werden. 2016 etwa betrugen die Schulden des Reservefonds gegenüber dem Bund mehr als 2,5 Milliarden Euro.

“Gleiches Geld” für welche “Leistung”?

Doch nun zurück zum Kernthema. Wenn es im gemeinsamen Brief der sieben EU-Staaten heißt, dass es “gleiches Geld für gleiche Leistung” geben soll, dann würde dies nichts anderes bedeuten, dass betroffene Bürger allesamt ihren gemeinsamen Betrag zur Familienbeihilfe aus Österreich bekommen. Und der ist Null – also nichts, keinen Cent. Weil eben die Arbeitnehmer nichts dafür leisten, diesen Fonds zu füllen.

Kind muss in Österreich leben

Die österreichische Familienbeihilfe ist denn auch keine “Leistung”, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt wird. Somit muss es auch vollkommen irrelevant für Bezieher sein, ob jemand arbeitet oder nicht. Wesentlich ist nämlich, dass ein Kind in Österreich leben muss. Und das ist faktisch bei den Fällen, bei denen die Familienbeihilfe ins Ausland exportiert wird, nicht der Fall. Dass eine Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf eine Leistung auslöst, die andere auch dann erhalten, wenn sie nicht erwerbstätig sind, wird von der EU nicht einmal in Frage gestellt. Denn faktisch handelt es sich dabei um eine Ungleichbehandlung – anders gesagt, eine Diskriminierung.

EU-Gesetze im Widerspruch

Die Revolte diverser Staaten gegen Österreich ist jedenfalls skurril – so auch die entsprechenden Gesetze auf EU-Ebene, die besagen, dass ein EU-Bürger einen Anspruch auf die Familienleistungen des Staates haben kann, wo er sich aufhält, auch dann, wenn sein Kind in einem anderem Staat lebt. Wobei aus einem anderem Gesetzestext der EU herausgeht, dass der EU-Bürger doch keinen Anspruch hat. Erst dann, wenn er erwerbstätig ist oder eine Rente bezieht. Und eine Erwerbstätigkeit löst aber auf nationaler Ebene keinen Anspruch auf eine Familienbeihilfe aus. Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Eine irre Logik, aber das ist die EU!

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