Wenn in Österreich die Mehrheit aussieht, wie im Bild zu sehen, könnten Zustände wie im Iran drohen.

8. Feber 2020 / 16:43 Uhr

Das droht Österreich, wenn Moslems in der Mehrheit sind

Unzensuriert berichtet regelmäßig darüber, dass sich Österreich demographisch verändert und die Anzahl der Moslems zunimmt. Was Österreich droht, wenn der Islam die Überhand gewinnt, soll anlässlich des Umstands jener Asylweber durchleuchtet werden, die vom Islam zum Christentum konvertieren. Dieses Phänomen ist nicht neu und wird seit unzähligen Jahren praktiziert, wie sämtliche Urteile im Rechtsinformationssystem des Bundes belegen.

Dass ein Moslem zum Christentum wechselt, bedeutet nicht automatisch, dass ihm deswegen Asyl gewährt wird. Es hängt davon ab, ob der Asylwerber glaubhaft zum Christentum gewechselt ist oder nur aufgrund des Umstands, damit er in Österreich bleiben kann. Und selbst, wenn er sich glaubhaft zum Christentum bekennt, schützt das vor einer Abschiebung nicht, wenn sein Heimatland als sicher genug eingestuft wird.

Wie lange ist ein Christ in Österreich sicher?

Die Frage, die sich aber stellt, ist, wie lange ist jemand, der sich zum Christentum bekennt, noch in Österreich sicher, wenn man bedenkt, wie viele Volksschüler etwa in Wien dem Islam angehören? Und welche Gesetze werden kommen, wenn die Moslems in der Mehrheit sind und daher auch die politische Willensbildung maßgeblich beeinflussen können?

Nachdem die Mainstream-Medien und linken Parteien meinen, dass unzensuriert „Fake News“ verbreite, soll nun aus einer Quelle zitiert werden, der man Falschmeldungen nicht vorwerfen kann. Nämlich einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015. Darin wird beschrieben, wie der Islam im Iran Einfluss nimmt. Gesetze, die auch Österreich drohen könnten.

Politischer Hochverrat

Die Abwendung vom Islam ist nach dem islamischen Gesetz verboten. Sofern die Rekonvertierung zum Islam verweigert wird, kann die Todesstrafe verhängt werden, wie der frühere Ayatollah Khomeini in einer Fatwah festgehalten hat. Es gibt jedoch keine spezifische Regelung im iranischen Strafgesetzbuch. Allerdings ist Apostasie (Lossagung von einem Glauben) im iranischen Pressegesetz als strafbare Handlung erwähnt (Artikel 26).

Konvertiten sind der Gefahr von Inhaftierung und behördlichen Übergriffen ausgesetzt. Zwar sieht die Scharia für den Glaubenswechsel, den sogenannten Abfall vom Islam, die Todesstrafe vor; allerdings ist der damit gemeinte Glaubenswechsel nicht eine religiöse Gewissensentscheidung, sondern gleichbedeutend mit politischem Hochverrat.

Nichtmuslime dürfen nicht Richter werden

Religionsfreiheit besteht im Iran nur in eingeschränktem Maße. Die wirtschaftliche, berufliche und soziale Diskriminierung religiöser Minderheiten zusammen mit der von einem Großteil der Betroffenen empfundenen wirtschaftlichen Perspektivlosigkeit führen zu einem unverändert starken Auswanderungsdruck dieser Gruppen. Diskriminierungen von Nichtmuslimen äußern sich u.a. darin, dass diese weder höhere Positionen in den Streitkräften (Art. 144 der Verfassung) einnehmen noch Richter werden können (Art. 163 der Verfassung i.V.m. dem Gesetz über die Wahl der Richter von 1983).

Seit der Islamischen Revolution waren sämtliche Kabinettsmitglieder, Generalgouverneure, Botschafter und hochrangige Militärs sowie Polizeikommandeure ausschließlich schiitische Muslime. Art. 14 der Verfassung statuiert, dass Nichtmuslime „nach bester Sitte, mit Anstand und unter Wahrung islamischer Gerechtigkeit zu behandeln und ihre Menschenrechte zu achten sind“. Dies gilt aber „nicht gegenüber jenen, die sich gegen den Islam und die Islamische Republik Iran verschwören und hiergegen handeln“. Im Bereich des Strafrechts variieren die Strafen je nach Religionszugehörigkeit von Täter bzw. Opfer.

Nichtmuslime im Erbrecht eingeschränkt

Im Bereich des Zivilrechts besagt etwa § 881a des islamischen Zivilgesetzbuches, dass Nichtmuslime nicht von Muslimen erben können. Ist dagegen der Erblasser ein Nichtmuslim und befindet sich an irgendeiner Stelle in der Erbfolge ein Muslim, so werden alle nichtmuslimischen Erben von der Erbfolge ausgeschlossen und der muslimische Erbe wird Alleinerbe. Diese Regelung kann jedoch durch Errichtung eines Testaments zum Teil umgangen werden. Stark eingeschränkt ist sowohl die freie Wahl als auch die freie Verbreitung des Glaubens. Konvertiten droht Verfolgung und Bestrafung. In Einzelfällen werden Gerichtsverfahren eingeleitet, Verurteilungen erfolgen allerdings oft nicht wegen Apostasie, sondern wegen Sicherheitsdelikten.

Missionierung für Christen verboten

Christen, die Angehörige der ethnischen Minderheiten sind (Armenier, Assyrer, Chaldäer), sind weitgehend in die Gesellschaft integriert. Soweit sie ihre Arbeit ausschließlich auf die Angehörigen der eigenen Gemeinden beschränken, werden sie nicht behindert oder verfolgt. Repressionen betreffen missionierende Christen (also Christen die andere zum christlichen Glauben bekehren wollen), unabhängig davon, ob diese zuvor konvertiert sind.

Iran als Warnung für Österreich

Will Österreich in ferne Zukunft Zustände wie im Iran haben? Noch sind Muslime gemäßigt. Sie fordern allerdings Schritt für Schritt mehr Rechte. Zuletzt etwa einen größeren Gebetsraum im Flughafen Schwechat, das Kreuz soll verschwinden, das Kopftuch erlaubt sein. Österreich hat auch noch einen Bundeskanzler, der allen Ernstes behauptet, dass der Islam zu Österreich gehöre und Muslimen ein frohes und schönes Opferfest wünscht. Sebastian Kurz hat offenbar nicht erkannt, was Österreich droht, wenn Moslems einmal in der Mehrheit sind. Man fragt sich, warum die FPÖ nicht schon längst die absolute Mehrheit in Österreich hat.

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