Dass historische Ereignisse immer wieder anders beurteilt werden, liegt in der Natur der geschichtlichen Betrachtungen. Und wenn die deutsche Bundesregierung die Folgen der Herero- und Nama-Aufstände (1904-1908) – mit vielleicht 100.000 Opfern beider Völker – nun als Völkermord einstuft, wird das wohl seine Richtigkeit haben. Jedenfalls kann man vermuten, dass Historiker die geschichtlichen Abläufe in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia) objektiv geprüft haben und zu einem Ergebnis gekommen sind, welches diese Betrachtungsweise rechtfertigt.
Noch keine Reparationen
Zusätzlich erklärt die Bunderegierung aber, dass ein Völkermord in einer „historisch geführten öffentlichen Debatte“, bezugnehmend auf die Präambel der UN-Konvention, ebenso in einem „nicht rechtlichen“ Sinn definiert werden kann. Somit ergäbe sich eindeutig, dass aus der bloßen Verwendung des Terminus Völkermord keine Rechtsfolgen für Deutschland entstehen können. Im Klartext heißt das, dass materielle Reparationen für die Nachfahren der damaligen Herero und Nama (vorläufig) abgelehnt werden.
Deutschland hat zu zahlen
Das sieht ein iranisch-stämmiger Politiker der Linksfraktion, Niema Movassat, etwas anders. Er lobt zwar die Regierung für ihre „Einsicht“, vertritt aber ebenso den typischen Standpunkt, dass Deutschland seine sogenannte Schuldigkeit pekuniär abarbeiten sollte. Besonders kritisiert er, dass etwaige Verhandlungen darüber mit der namibischen Regierung in Geheimdiplomatie unter Ausschluss der Nachfahren der Opfer ablaufen würden, was für ihn „völlig inakzeptabel“ sei.
Es steht daher zu befürchten, dass die Linke diese, an sich richtige Geschichtsaufarbeitung dazu nutzen wird, das eigene Land und seine Bürger herabzuwürdigen.