In den vergangenen Monaten wurde von Konsumenten immer wieder auf die hohen Zinsen bei der Verwendung der sogenannten Ikea Family Paycard hingewiesen. Das Ergebnis der konsumentenschutzrechtlichen Analyse:
Der Sollzins, den eine Familie bei Erwerb einer solchen Karte zu zahlen hat, bewegt sich also zwischen 6,78 Prozent und 14,01 Prozent bzw. der Jahreszins zwischen 6,99 Prozent und 14,95 Prozent. Es ist schwer zu hinterfragen, was derartig hohe Zinssätze mit „sozialer Gerechtigkeit“ gemeinsam haben.
Der zuständige Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) bleibt allerdings auch in diesem konkreten Fall tatenlos, wenn es um die Rechte seiner Schutzbefohlenen geht. Die dort bezahlten Wucherzinsen nimmt er einfach hin, wie er auf eine Anfrage des FPÖ-Konsumentenschutzsprechers Peter Wurm antwortet.
Stöger sieht keine rechtliche Handhabe gegen Wucherzinsen
Stöger versucht sich dabei einmal mehr aus der Verantwortung zu stehlen. Es würden keine Beschwerden diesbezüglich an sein Ressort herangetragen. Und er sieht keine Handhabe gegen diese Wucherzinsen. Auch Gerichtsverfahren würden nichts bringen. Der Konsument ist laut Stöger wieder einmal auf sich allein gestellt:
Dem Ressort liegen keine Beschwerden vor. (…) Versandhäuser haben in der Regel höhere effektive Jahreszinssätze. (…) Bei Teil- oder Ratenzahlungsangeboten handelt es sich um Angebote von Unternehmen an ihre Kundinnen und Kunden. Es gibt keine rechtliche Handhabe. Das Ressort, der Verein für Konsumenteninformation und die Arbeiterkammern bemühen sich seit Jahren, die Sensibilität der Verbraucherinnen und Verbraucher dafür zu erhöhen, dass mit solchen Geschäften auch hohe Kosten einhergehen können. (…) Gerichtsverfahren aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass die hohen Zinssätze weder mit dem Rechtsinstrument der „Verkürzung über die Hälfte“ noch mit „Wucher“ zu bekämpfen sind.