Die momentan allseits präsente "Fake-News" Debatte wissen nun scheinbar auch Flüchtlinge und deren findige, „medienwirksam und ökonomisch“ agierende Anwälte zu nutzen. Der syrische Flüchtling Anas Modamani hatte am 10.September 2015 in Berlin Spandau ein spontanes Selfie mit Kanzlerin Angela Merkel gemacht.
Nachdem dieses Foto dann in sozialen Netzwerken wie Facebook auf „Foto-Collagen“ in Zusammenhang mit diversen, auf europäischem Boden erfolgten Terroranschlägen gebracht wurde, hat der syrische Asylant nun Klage gegen Facebook eingereicht, wie auch welt.de berichtet.
Selfie mit Kanzlerin als Auslöser der „Fake-News-Welle“
Im September 2015 lebte Modamani in einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Spandau, die von Kanzlerin Merkel besucht wurde. Diese Gelegenheit nutzte der Syrer, stellte sich neben die Kanzlerin und „ergatterte“ so sein Selfie. Diese Szene wurde von einem Agenturfotografen festgehalten und ging so durch beinahe alle deutschen Medien. Von Maybrit Illner wurde er sogar in ihre Talkshow eingeladen.
Besagtes Selfie wurde dann für zahlreiche Fotomontagen in sozialen Netzwerken wie Facebook "missbraucht". Nicht zuletzt ob der scheinbaren Ähnlichkeit mit Attentätern bei den Anschlägen von Brüssel im Sommer 2016, geriet der Syrer im Netz unter Terrorverdacht. Auch die versuchte Verbrennung eines Obdachlosen im Dezember 2015 in einem Berliner U-Bahnhof wurde dem Syrer auf diesem Weg angelastet.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Flüchtling wohnt bei Gastmutter in Berlin
Einem Bericht der Berliner Zeitung vom 26. März letzten Jahres zufolge lebte Anas Modamani zum damaligen Zeitpunkt seit zwei Monaten bei einer Gastfamilie im Berliner Stadtteil Marzahn-Hellersdorf. Die Gastmutter des Syrers, die 40-jährige Anke M., zeigt sich gegenüber der Presse schockiert, auch sie werde diskreditiert, bedroht und auf Facebook als Terroristenfreundin tituliert.
Weiters erklärte sie deshalb gegen die Hetzer Anzeige erstatten zu wollen. So dürfte dann wohl auch der syrische Migrant zu seiner Klage gegen Facebook motiviert worden sein.
Facebook löschte „Lügen-Posts“ nicht, aber geteilte Inhalte
Vor dem Landgericht Würzburg muss sich Facebook nun am Montag den 6. Februar um 15 Uhr im Zusammenhang mit der Verbreitung von Falschmeldungen über Modamani verantworten. Sein Würzburger Anwalt Chan-jo Jun spricht von „verleumderischen Fake-News“. Er versucht nun mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung zu erreichen, dass die beanstandeten Bilder nicht mehr verbreitet werden können.
Eine Entscheidung des Gerichtes wird am Montag noch nicht zu erwarten sein.
Syrer sieht sich als Opfer von Fake-News
Die Klage Modamanis basiert auf seiner Überzeugung, dass er ein Opfer von Fake-News geworden sei und dadurch seine individuellen Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien.
Facebook hingegen argumentiert, man habe die Posts gelöscht. Man habe bereits schnell den Zugriff auf Inhalte gesperrt, die vom Anwalt Modamanis korrekt an Facebook gemeldet worden seien, erklärte ein Konzernsprecher. Daher glaube man nicht, dass hier ein Rechtsstreit notwendig sei, führte der Sprecher weiter aus.
Stellungnahme von Bitkom – Meinungsfreiheit in Gefahr
Nach dem Wunsch der deutschen Bundesregierung sollte gegen Fake-News rigoroser vorgegangen werden. Soziale Netzwerke sollten dazu verpflichtet werden, binnen 24 Stunden auf Beschwerden zu reagieren.
Nun wies der Branchenverband Bitcom dies allerdings als „operativ nicht umsetzbar“ zurück. Bei bis zu einer Milliarde Posts pro Tag sei dies praktisch undurchführbar. Überdies würde die grundsätzliche Verpflichtung der Betreiber, Fake-News zu löschen die Meinungsfreiheit massiv einschränken.
Dahingestellt bleibt allerdings auch, dass der zweifellos in seinen Persönlichkeitsrechten verletzte Asylant von Anwälten und Gasteltern in einen medienwirksamen „Schauprozess“ gedrängt werden könnte. Wie auch immer dieser Prozess ausgehen mag, die Medienpräsenz ist dem Asylwerber allerdings wieder sicher.