Die einflussreichen schottischen Whisky-Brennereien dulden keine Konkurrenz aus anderen EU-Ländern.

25. Feber 2018 / 15:50 Uhr

Europäischer Gerichtshof: Wird schwäbischer Whisky “Glen Buchenbach” verboten?

Die Europäische Union hat Sorgen, möchte man meinen, wenn man sich einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen Whisky ansieht. Aktuell läuft ein Verfahren gegen die Whisky-Sorte “Glen Buchenbach” beim EuGH. Es geht um die Rechtsfrage, ob ein europäischer Durchschnittsverbraucher die Bezeichnung “Glen” mit “Scotch Whisky” assoziiere oder nicht. Beklagte Partei ist die Waldhornbrennerei Klotz aus dem schwäbischen Ort Berglen.

Mächtiger Gegner auf der Klägerseite ist der Lobby-Verband “Scotch Whisky Association”, der begehrt, dass die Schwaben die Bezeichnung “Glen” bei ihrer Sorte streichen. Jetzt ist einmal abzuwarten, was die europäischen Gerichtsherren in der Angelegenheit entscheiden.

Whisky: Schotten wollen auch vors Bundespatentgericht

Die Verteilung der David- und Goliath-Position in diesem Rechtsstreit scheint jedenfalls klar. Die Machtposition der “Scotch Whisky Association” ist evident. Sie vertritt mehr als 95 Prozent der schottischen Whisky-Produzenten. Ökonomisch brachten die Whisky-Exporte im Jahr 2017 mehr als fünf Milliarden Euro, was den Gegenwert von rund 20 Prozent der gesamten britischen Lebensmittelexporte umfasste.

Sollte der EuGH den Schwaben aus Berglen Recht geben, dann haben die Schotten schon den nächsten Rechtszug in Vorbereitung. Sie wollen dann vor das Bundespatentgericht ziehen, wo die Firma Klotz den “Glen Buchenbach” hat markenrechtlich schützen lassen.

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