Ungarn ist nun das nächste Land, das sich mit Österreich wegen seiner Anpassungen der Familienbeihilfe an die Kaufkraft des jeweiligen Landes, wo das Kind lebt, anlegt. Für ungarische Elternteile, die in Österreich arbeiten, bedeutet das eine Kürzung der Beihilfe, die logischerweise an das Kind nach Ungarn geht. Auch Ungarn hat nicht verstanden, dass die österreichische Familienbeihilfe keine Leistung ist, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit ausbezahlt wird. Somit gilt auch das Argument nicht, dass jemand, der gleiche Beiträge in ein Versicherungssystem einbezahlt, auch die gleiche Leistung erhalten darf.
Kommentar von Unzensurix
Und ausgerechnet Ungarn sollte eher mit Zurückhaltung agieren. Arbeitet nämlich ein Elternteil in Österreich und der andere Elternteil in Ungarn nicht, hat Österreich die volle Familienbeihilfe überwiesen. Und Ungarn wiederum musste NICHTS an die Familie bezahlen. Wieso erkennt hier Ungarn keine Ungleichbehandlung, die dank der entsprechenden EU-Verordnung gang und gäbe ist? Wenn man bedenkt, dass Ungarn ohnehin eine lächerliche Summe an Familienleistungen gewährt, ist das schon ein starkes Stück.
Wie rechtfertigt Ungarn eigentlich seine Familienbeihilfe, die besagt, dass eine Familie mit einem Kind nur 12.200 ungarische Forint erhält, was umgerechnet 38,16 Euro entspricht? Wieso erhöht Ungarn nicht seine Familienleistungen? Dies hätte den positiven Effekt, dass nicht nur jene Familien profitieren, von denen mindestens ein Elternteil in einem anderen EWR-Staat oder der Schweiz lebt und vielleicht auch arbeitet. Es würden alle ungarischen Familien mehr Geld erhalten. Auf der anderen Seite müsste Österreich weniger bzw. gar keine Differenzzahlung nach Ungarn überweisen. Das wäre für alle Beteiligten gerecht!
Vertragsverletzungsverfahren kommt
Wie unzensuriert.at zugetragen wurde, ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich so gut wie fix. Bereits am 24. Jänner wird dieses eingeleitet werden. Zu rechnen ist damit, dass die Angelegenheit in Folge beim Europäischen Gerichtshof landet. Mit einer Entscheidung könnte innerhalb von sechs Monaten bis zu eineinhalb Jahren gerechnet werden, meint ein Sozialexperte.
Verfahren könnten aber auch eingestellt werden, wenn sich die Rechtslage ändert. Wobei sich die Frage stellt, warum Österreich an seinen Gesetzen schrauben soll. Die EU könnte von sich aus seine widersprüchliche EU-Verordnung 883/2004, die auch Familienleistungen regelt, insofern reparieren, damit auch eine Indexierung für beitragsunabhängige Familienleistungen möglich wird.