Es ist eine Festnahme, die Österreichs Justiz in Erklärungsnot bringt: Syrische Sicherheitskräfte haben den früheren Polizeifunktionär Mussab Abu R. verhaftet.
Acht Jahre Haft – aber auf freiem Fuß
Der Mann war erst Anfang Juli in Wien wegen schwerer Straftaten an Gefangenen der gestürzten Regierung von Baschar al-Assad zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Dennoch befand er sich auf freiem Fuß und konnte Österreich unbehelligt verlassen.
Das Urteil in Österreich war noch nicht rechtskräftig. Während der andere Angeklagte, der frühere Geheimdienstgeneral Khaled Al Halabi, in Untersuchungshaft blieb, durfte Mussab Abu R. den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens in Freiheit abwarten.
Keine Beschränkung bei Ausreise
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte einer Haftbeschwerde stattgegeben und die vom Landesgericht angenommene Fluchtgefahr verneint. Damit unterlag der Verurteilte weder einer Ausreisesperre noch anderen Beschränkungen, die seine Abreise verhindert hätten. Formal verstieß er daher mit dem Verlassen Österreichs gegen keine ihm auferlegte Vorschrift.
Der ehemalige Offizier hat daher Österreich Ende Juli verlassen und war über die Türkei nach Syrien gelangt. In seiner Heimat wurde seine Rückkehr von Angehörigen öffentlich gefeiert.
Syrischer Geheimdienst fasst Verurteilten
Nach Angaben der staatlichen syrischen Nachrichtenagentur SANA erfolgte der jetzige Zugriff im Rahmen eines Einsatzes gegen Personen, denen eine Beteiligung an Terrorismusfällen vorgeworfen wird. Der syrische Inlandsgeheimdienst kündigte rechtliche Schritte gegen den Festgenommenen an.
Für die FPÖ ist der Zugriff durch syrische Sicherheitskräfte eine „Blamage“ für die österreichischen Behörden. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker macht dafür die beiden zuständigen Regierungsmitglieder politisch verantwortlich.
Österreichische Justiz als Weltretter
Das Wiener Verfahren war auch deshalb von großer Bedeutung, weil das sogenannte Weltrechtsprinzip angewandt wurde. Dieses ermöglicht es österreichischen Gerichten unter bestimmten Voraussetzungen, besonders schwere Straftaten zu ahnden, obwohl sie im Ausland begangen wurden und weder Täter noch Opfer österreichische Staatsbürger sind – aber alles auf Kosten des heimischen Steuerzahlers!
Acht Jahre Haft kosten mehr als eine halbe Million Euro
Unklar ist nun, wie es mit Mussab Abu R. weitergeht. Österreich könnte Syrien um seine Auslieferung ersuchen, was unverständlicher Weise die FPÖ fordert: Damit dann ein Verbrecher, der ein Verbrechen im Ausland ohne irgendeine Berührung mit Österreichern verübt hat, auf Kosten des österreichischen Steuerzahlers acht Jahre Haft verbüßt.
Das kostet den Steuerzahler mehr als eine halbe Millionen Euro zusätzlich zu den gewaltigen Kosten für den Gerichtsprozess und die bisherigen Auslagen.
