Das Verwaltungsgericht in Nizza hat ein verhängtes Strandverbot für Burkiniträgerinnen gekippt. Das bedeutet, trotz geäußerter bedenken, dass Frauen nun auch wieder verschleiert am französischen Meer baden.
Störung der öffentlichen Ordnung oder Recht auf persönliche Freiheit?
Es ist eine juristische Entscheidung, die auch für Unmut sorgen dürfte. Am Küstenort Mandelieu-la-Napoule wurde ein verhängtes Strandverbot für Burkinis nun im Eilverfahren gekippt. Die Richter argumentierten, dass ein Burkiniverbot die Bewegungsfreiheit, die Gewissensfreiheit und die persönliche Freiheit einschränke. Die ursprüngliche Begründung des Verbots besagte, dass Personen mit religiöser Kleidung, hierunter fällt explizit der Burkini, eine Störung der öffentlichen Ordnung bewirke.
„In Europa gilt die europäische Kultur und Lebensweise“
Dieses neue Urteil zeigt wie intensiv in Frankreich über das Kopftuch und andere muslimische Bekleidungsstücke gestritten wird. Doch auch über die Grenze hinaus sorgt diese Entscheidung für hitzige Debatten. Auf Facebook kommentiert ein User das Urteil: „In diesen Gremien sitzen offensichtlich Menschen die Europa zerstören wollen.“ Ein anderer User sieht in der Entscheidung eine Gefahr für die europäische Lebensweise: „Dann muss an der Gesetzgebung gearbeitet werden. In Europa gilt die europäische Kultur und Lebensweise. Das ist zu respektieren!“
Immer wieder Diskussionen
Die religiöse Schwimmbekleidung hat auch in der jüngsten Vergangenheit immer wieder kritische Stimmen hervorgerufen. In Südtirol rückte etwa jüngst ein Schwimmbad in den Blickpunkt, welches ausschließlich für muslimische Frauen öffnet. In Salzburg demgegenüber wollte ein Hotel den Pool Burkinifrei halten, wurde dafür jedoch mit einer drastischen Strafe abgemahnt.
