Während tausende Rentner Flaschen sammeln müssen, um über die Runden zu kommen, bestraft der Staat den, der es ehrlich meldet.

8. Juni 2026 / 14:42 Uhr

Rentner meldet 58,25 Euro Pfand, Jobcenter kürzt Grundsicherung um jeden Cent

Ein 75-jähriger Rentner aus Hamburg-Altona wollte seine schmale Rente und Grundsicherung mit ehrlicher Arbeit aufbessern. Er sammelte Pfandflaschen, nahm im September 58,25 Euro ein und meldete den Betrag ordnungsgemäß dem Bezirksamt Altona. Die Behörde reagierte prompt: Sie kürzte seine Grundsicherung um genau diesen Betrag.

Der Mann, der in Medienberichten als Hans S. geführt wird, sah sich plötzlich mit weniger Geld konfrontiert, obwohl er selbst aktiv geworden war. Der Fall, der zuerst vom Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt bekannt gemacht wurde, sorgte für breite Empörung.

Behörde lockert Regelung – nur für ihn


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Nach der öffentlichen Kritik prüfte das Bezirksamt Altona den Vorgang erneut. Nun darf Hans S. künftig bis zu 50 Euro monatlich aus dem Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen behalten, ohne dass dieser Betrag auf seine Grundsicherung angerechnet wird. Die Regelung gilt ausdrücklich nur für diesen Einzelfall und setzt voraus, dass der Rentner seine Einnahmen durch Kassenbons nachweist.

Bezirksamtssprecher Mike Schlink erklärte gegenüber der BildZeitung, dass die Sachbearbeiter eine Einzelfallprüfung vornehmen. Hans S. soll nach bisherigen Informationen der einzige Hamburger sein, der solche Einkünfte offiziell angegeben hat. Die ursprüngliche Kürzung wurde damit für die Zukunft angepasst, das bereits abgezogene Geld blieb jedoch nicht in allen Berichten vollständig thematisiert.

„Es geht nicht nur um mich“

Hans S. selbst äußerte sich zu dem Fall:

Es geht nicht nur um mich. Ich kenne keinen Leistungsbezieher, der nichts dazuverdienen muss.

Der Rentner hatte zuvor auch kleinere Beträge wie 11,75 Euro gemeldet, die ebenfalls abgezogen worden sein sollen. Viele Rentner in Deutschland sind auf solche Zuverdienste angewiesen, weil ihre Altersbezüge nicht reichen. Das Pfandsammeln gilt als harte, körperliche Tätigkeit, die vor allem ältere Menschen in Großstädten ausüben. Der Staat finanziert die Grundsicherung im Alter aus Steuermitteln und sieht Pfandeinnahmen grundsätzlich als anrechenbares Einkommen nach Paragraf 82 SGB XII.

Politische Reaktionen und Einzelfall

Die Bezirksversammlung Altona hatte sich mit Beteiligung verschiedener Fraktionen für eine wohlwollendere Handhabung ausgesprochen. Die Hamburger Sozialbehörde verteidigte zunächst die strenge Anrechnung, verwies jedoch auf Einzelfallprüfungen. Eine allgemeine Freigrenze für alle Pfandsammler wurde nicht eingeführt.

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