Ein Mitglied der AfD hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Saarbrücken geklagt, weil die patriotische Partei zu der Stadtratswahl vom 9. Juni 2024 mit einer fadenscheinigen Ausrede nicht zugelassen worden war. Nun hat das Gericht entschieden, dass der Saarbrücker Stadtrat neu gewählt werden muss.
AfD handelte gesetzeskonform
Damals war der Ausschluss der AfD vom Landesverwaltungsamt damit begründet worden, dass diese zwei Wahlvorschläge eingereicht habe, was illegal sei, denn Mehrfachbewerbungen sind tatsächlich nicht zulässig. Der Kläger widersprach dieser Darstellung jedoch, weil der erste Wahlvorschlag schließlich rechtzeitig zurückgezogen worden war.
Das sieht das Saarbrückener Gericht ganz genauso und gab der AfD recht. Die AfD-Kandidaten des ersten Wahlvorschlags wurden “durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Februar 2024 wirksam abberufen”, teilte ein Sprecher des Gerichts laut der Webseite der AfD mit. Ob die Altparteien nun der Pflicht nachkommen werden, die Wahl zu wiederholen, bleibt abzuwarten.

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