Gerald Hauser

Der Verwaltungsgerichtshof hat höchstgerichtlich festgestellt, dass Ivermectin völlig legal zur Behandlung von COVID-19 verschrieben werden durfte und darf. EU-Abgeordneter Hauser (FPÖ) konfrontiert nun Brüssel mit dem Urteil.

12. Mai 2026 / 08:18 Uhr

Corona-Aufarbeitung holt Österreichs Politik ein: Gericht spricht Arzt in Ivermectin-Causa frei!

Vier Jahre nach den politischen Auseinandersetzungen der Corona-Zeit landet eine brisante Frage auf EU-Ebene.

Anfrage an EU-Kommission

Warum wurde Ivermectin als mögliche Behandlungsoption gegen Covid-19 politisch, medial und institutionell derart bekämpft?

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Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser hat dazu eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission eingebracht.

Anzeige gegen Arzt

Anlass ist ein Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes in einem Disziplinarverfahren gegen einen Arzt, der einer Patientin Ivermectin zur Behandlung einer Corona-Erkrankung verschrieben hatte.

Die Ärztekammer hatte den Fall verfolgt, der Arzt wurde sogar bestraft. Das Höchstgericht hob die Entscheidung vier Jahre später wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts auf.

Empfehlungen supranationaler Organisationen bleiben Empfehlungen

Der Verwaltungsgerichtshof stellte dabei klar, dass aus Empfehlungen von EMA, WHO oder nationalen Behörden allein kein Verbot der Anwendung abzuleiten sei. Ebenso reiche es nicht aus, auf eine fehlende Corona-Zulassung oder eine bestimmte Packungsgröße zu verweisen, um automatisch ein Disziplinarvergehen anzunehmen.

Entscheidend sei vielmehr, ob der behandelnde Arzt nach Maßgabe ärztlicher Wissenschaft und Erfahrung sowie im Wohl des Patienten gehandelt habe. Dazu hätte das Gericht damals nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes fachliche Feststellungen treffen und ein Sachverständigengutachten einholen müssen.

Späte Bestätigung

Für Hauser ist das eine späte Bestätigung jener Stimmen, die bereits während der Coronazeit vor einer einseitigen Fixierung auf die Impfung gewarnt und den Einsatz früher medikamentöser Behandlungsmöglichkeiten gefordert hatten.

In seiner Anfrage will er von der EU-Kommission wissen, warum Ivermectin nicht zur Behandlung von Covid-19 empfohlen wurde, weshalb sein Einsatz behindert worden sei und welche Schlüsse Brüssel aus wissenschaftlichen Arbeiten ziehe, die dem Wirkstoff einen Nutzen zuschreiben.

Kritik an Fixierung auf Impfung

Besonders brisant ist die neue Entwicklung wegen der innenpolitischen Vorgeschichte in Österreich.

FPÖ-Chef Herbert Kickl hatte in Coronazeiten wiederholt kritisiert, dass die Bundesregierung und die nationalen wie inter- und supranationalen Gesundheitsbehörden nahezu ausschließlich auf Impfung, „Lockdowns“, Tests und Zugangsbeschränkungen setzten. Er forderte damals einen „Plan B“, der auch die frühzeitige Behandlung von Erkrankten mit geeigneten Medikamenten umfassen sollte.

Kickl brachte Ivermectin in die Debatte

In diesem Zusammenhang nannte Kickl auch Ivermectin als Beispiel für einen Wirkstoff, der international diskutiert und in mehreren Ländern eingesetzt wurde.

Was folgte, war eine politische und mediale Kampagne, die sich tief in das Gedächtnis vieler Corona-Kritiker eingebrannt hat.

ÖVP: Sprachrohr der Impflobby

ÖVP-Gesundheitssprecherin Gabriela Schwarz warf Kickl damals vor, den Österreichern ein „Entwurmungsmittel für Tiere“ gegen Corona anzupreisen. Diese Zuspitzung wurde von den Mainstream-Medien, die sich damals als Hofberichterstatter der Regierung entlarvten, gierig aufgegriffen.

Unterschlagen wurde, dass Ivermectin seit Jahrzehnten auch in der Humanmedizin eingesetzt wird – unter anderem gegen parasitäre Erkrankungen. Für die Entdeckung des Wirkstoffs wurde 2015 der Nobelpreis für Medizin vergeben.

Schwarze Ärztekammer im Dienste der ÖVP

Die Ärztekammer Niederösterreich zeigte Kickl schließlich an. Der Vorwurf: Er habe gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen und unzulässige Werbung für ein Medikament betrieben.

Sogar die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität stand im Raum. Der Immunitätsausschuss sah dafür jedoch keine Grundlage.

Die Rolle der Ärztekammer und der politische Druck

Die Ärztekammer Niederösterreich spielte in der Corona-Zeit nicht nur in der Ivermectin-Debatte eine politische Rolle.

Ihre Spitzenvertreter forderten wiederholt scharfe Maßnahmen gegen Nicht-Geimpfte. Diskutiert wurden Einschränkungen, ein Ende kostenloser Tests, eine „Pandemieabgabe“ für Ungeimpfte und sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu unbezahltem Urlaub für sogenannte Impfverweigerer.

Kickl blieb bei seiner Linie

Kickl selbst wies den Vorwurf, er habe den Verkauf eines bestimmten Medikaments ankurbeln wollen, stets zurück.

Sein Argument lautete: Es gehe nicht um Werbung für ein einzelnes Präparat, sondern um eine frühzeitige Behandlung von Corona-Patienten, bevor diese schwer erkrankten und im Spital landeten. Genau diese Strategie sei in Österreich viel zu lange vernachlässigt worden.

Höchstgericht: Empfehlungen ersetzen nicht automatisch ärztliche Prüfung

Das aktuelle Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes ist deshalb politisch explosiv.

Denn es bestätigt nicht einfach eine pauschale Corona-Therapie und es ersetzt auch keine medizinische Debatte. Aber es rückt einen entscheidenden Punkt zurecht: Eine behördliche oder internationale Empfehlung ist nicht automatisch ein rechtliches Verbot. Und ärztliche Therapiefreiheit endet nicht dort, wo EMA, WHO oder nationale Behörden von einer Anwendung abraten.

Sicherung des Heilerfolges entscheidend

Der Gerichtshof hielt fest, dass ein Arzt unter bestimmten Voraussetzungen auch über rein „schulmedizinische“ Standards hinausgehen könne, wenn das Wohl des Patienten dies rechtfertige.

Maßgeblich sei, ob eine Behandlung zur Linderung einer Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges notwendig sei. Genau diese Prüfung sei im konkreten Verfahren nicht ausreichend vorgenommen worden.

Corona-Politik vom Thron gestoßen

Damit fällt ein zentrales Argument der Corona-Politik in sich zusammen: dass jede Diskussion über Ivermectin als Corona-Behandlung unseriös, gefährlich oder gar rechtswidrig gewesen sei.

Die Frage, ob und in welchen Fällen Ivermectin medizinisch sinnvoll war, muss fachlich beurteilt werden – nicht durch politische Stigmatisierung.

Alternative Strategien wurden verdrängt

Rückblickend wird in der Corona-Aufarbeitung immer deutlicher, wie eng der politische Handlungskorridor damals gezogen war. Wer die Impfung als alleinigen Ausweg infrage stellte, wer auf Nebenwirkungen hinwies oder wer frühe Behandlungsstrategien forderte, wurde rasch als „Schwurbler“, „Gefährder“ oder „Wissenschaftsleugner“ abgestempelt.

Dabei gab es sehr wohl alternative oder ergänzende Strategien: frühzeitige ärztliche Behandlung, Schutz vulnerabler Gruppen, gezielte Therapieversuche, Nutzung bereits bekannter Medikamente, individuelle Risikoabwägung und eine offenere wissenschaftliche Debatte. Stattdessen dominierten in Österreich und in weiten Teilen Europas politische Kampagnen, Impfpflicht-Debatten und sozialer Druck.

Massive Interessenkonflikte

Günstige, bereits verfügbare Medikamente passten kaum in eine Strategie, die politisch und wirtschaftlich stark auf neue Impfstoffe und zentrale Beschaffungsprogramme ausgerichtet war.

Mit Hausers Anfrage erreicht diese Debatte nun die EU-Ebene. Die Kommission soll erklären, warum Ivermectin trotz seiner langen Anwendungsgeschichte nicht als Behandlungsoption empfohlen wurde. Sie soll außerdem darlegen, auf welcher Grundlage der Einsatz des Wirkstoffs politisch und regulatorisch zurückgedrängt wurde.

Studien bestätigen positive Wirkung von Ivermectin

Hauser verweist auf Studien und Auswertungen, wonach durch den Einsatz von Ivermectin schwere Verläufe und Todesfälle hätten reduziert werden können.

Für die FPÖ ist die Entwicklung eine späte Genugtuung. Was damals als gefährliche Spinnerei abgetan wurde, beschäftigt heute Höchstgerichte und EU-Institutionen. Und Brüssel wird nun erklären müssen, warum eine mögliche Behandlungsoption über Jahre hinweg nicht nur kritisch bewertet, sondern politisch und medial nahezu aus dem zulässigen Diskurs gedrängt wurde.

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