Die Terrorgefahr in Paris bleibt hoch, die geplante Moslem-Großveranstaltung bereitet der Polizei deshalb große Sorgen.

4. April 2026 / 15:12 Uhr

Wegen Terror-Gefahr verboten: Moslem-Großveranstaltung findet doch statt

Aufgrund der erhöhten Terror-Gefahr wurde ein bekanntes Moslem-Treffen in Paris untersagt: Die Stadt hat die 40. Ausgabe der „Rencontre annuelle des musulmans de France“ im Pariser Vorort Le Bourget zunächst verboten, dann aber gerichtlich wieder zulassen lassen. Die Behörden begründeten das Verbot mit der angespannten Sicherheitslage, der erhöhten Terrorgefahr und dem Risiko von Störungen der öffentlichen Ordnung.

Polizei untersagte Großveranstaltung

Die Veranstaltung sollte vom 3. bis 6. April 2026 im Messezentrum Paris-Le Bourget stattfinden. Die Pariser Polizei untersagte das Treffen per Verfügung, die sich auf ein „besonders angespanntes nationales und internationales Umfeld“ stützte.

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Polizeichef Patrice Faure erklärte, die Entscheidung sei auf Ersuchen des Innenministers Laurent Nuñez erfolgt. Als Gründe nannte die Präfektur unter anderem ein erhöhtes Terrorrisiko, mögliche Risiken für die öffentliche Ordnung und die starke Belastung der Sicherheitskräfte in den kommenden Tagen.

Terrorgefahr bleibt unverändert hoch

Die französischen Behörden verwiesen auf die allgemeine Terrorgefahr im Land. Frankreich hatte seine Terrorwarnung bereits 2024 nach dem islamistischen Anschlag in Moskau auf die höchste Stufe angehoben; dabei wurde diese Einschätzung auch in der aktuellen Lage als Hintergrund herangezogen. Zusätzlich spielte offenbar ein vereitelter Anschlag auf Büros der Bank of America in Paris eine Rolle. Französische Sicherheitsbehörden verschärften danach den Schutz sensibler Orte in der Hauptstadt; die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft prüft eine mögliche Verbindung zu einer proiranischen Gruppierung.

Gericht folgte Argumentation der Polizei nicht

Das Pariser Verwaltungsgericht setzte das Verbot am Donnerstag außer Kraft. Nach Auffassung des Richters seien die von der Polizei angeführten Gefahren nicht ausreichend belegt gewesen. Damit konnte das Treffen doch stattfinden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vorgelegten Elemente die behaupteten Störungen der öffentlichen Ordnung nicht hinreichend stützten.

In der Verbotsverfügung verwies die Polizei zusätzlich auf das Risiko, dass sich kleine Gruppen mobilisieren könnten, um die Veranstaltung zu stören. Genannt wurde auch die Gefahr nicht angemeldeter Gegenkundgebungen in der Nähe des Flughafens Le Bourget. Die „Rencontre annuelle des musulmans de France“ gilt als eines der größten moslemischen Treffen in Europa.

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