Nach rund eineinhalb Jahren ist das Verbot bestimmter Hundetrainingsmethoden wieder aufgehoben worden.
Anlassgesetzgebung 2023
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte die entsprechende Verordnung für gesetzwidrig. 2023 hatte der grüne Minister Johannes Rauch am letzten Tag seiner Amtszeit noch schnell einen unausgegorenen Erlass durchgepeitscht, der Trainingsformen verbot, bei denen Hunde gezielt auf Angriffssituationen vorbereitet werden. Das Verbot wurde schließlich 2025 umgesetzt.
Hintergrund war unter anderem ein tödlicher Vorfall im Jahr 2023, bei dem eine Joggerin durch Hundebisse ums Leben kam. Damals wurde argumentiert, dass solche Trainings die Aggressionsbereitschaft von Hunden erhöhen könnten.
Rechtliche Grundlage entscheidend
Der VfGH legte sich in der Frage jedoch nicht fest. Er verschanzt sich hinter Formalien und stellte lediglich klar, dass die Regelung nicht in die Zuständigkeit des Bundes fiel. Damit wurde die Verordnung aufgehoben und der vorherige Rechtszustand wiederhergestellt.
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) sieht sich durch das Urteil bestätigt. Präsident Philipp Ita betonte: „Der VfGH hat bestätigt, was wir seit eineinhalb Jahren sagen: Diese Verordnung war politisch motiviert und rechtlich nicht haltbar und vor allem auch inhaltlich falsch.“ Zudem habe man immer darauf hingewiesen, „dass diese Verordnung aus unserer Sicht verfassungswidrig ist, weil sie in die Kompetenz der Bundesländer eingreift“.
Auswirkungen auf Ausbildung und Zucht
Durch das Verbot seien laut ÖKV wichtige Bereiche beeinträchtigt worden. So wären „rund eineinhalb wertvolle Jahre für die Zuchtauslese, die Ausbildung und die vielen Hundesportlerinnen und Hundesportler verloren gegangen“. Auch habe die rechtliche Unsicherheit dazu geführt, dass Trainings ins Ausland verlagert wurden.
Mit der Entscheidung sei nun „wieder ein rechtmäßiger Zustand hergestellt“, was für viele Hundehalter eine spürbare Erleichterung darstelle.
Politische Reaktionen fallen deutlich aus
Auch aus der Politik gab es Reaktionen auf das Urteil. Die FPÖ sprach von einer klaren Zurückweisung der bisherigen Regelung. Tierschutzsprecherin Irene Eisenhut erklärte:
Dieses Urteil ist eine klare Ansage gegen den ideologischen Eifer der Grünen und ein Sieg für den Hausverstand.
Zudem kritisierte sie das Vorgehen rund um die ursprüngliche Verordnung scharf und bezeichnete diese als „von Anfang an rechtlich auf wackeligen Beinen“.
Linke geben nicht auf
Scharfe Kritik übte Eisenhut auch an der Reaktion der zuständigen SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Deren Ankündigung, die Entscheidung erst zu „analysieren“, sei nichts anderes als der durchsichtige Versuch, das ideologische Projekt der Grünen durch die Hintertür fortzusetzen.
„Es ist ein Skandal, dass Organisationen wie der VGT oder Vier Pfoten nun sofort wieder nach neuen Verboten schreien und die Politik unter Druck setzen. Hier geht es nicht um Tierschutz, sondern um die Durchsetzung einer radikalen Agenda auf dem Rücken der Bürger“, so die Tierschutzsprecherin,
Weitere Folgen des Verbots
Neben der juristischen Bewertung hatte das Verbot auch praktische Konsequenzen. So wurde darauf hingewiesen, dass ausgebildete Hunde vermehrt aus dem Ausland bezogen werden mussten. Zudem wurde der Gebrauchshundesport bereits im März 2025 als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anerkannt.
Mit der aktuellen Entscheidung ist das Kapitel vorerst abgeschlossen.


