Fledermaus

In Berlin-Pankow bleibt den Anwohnern die Überfremdung vorläufig erspart. Dank Fledermäusen und Brutvögeln dürften in der Kavalierstraße/Ossietzkystraße die Innenhöfe nicht mit Asylunterkünften bereichert werden.

11. Feber 2026 / 11:09 Uhr

Gericht gibt Anrainern recht: Fledermäuse verhindern Asylantenheim

In Berlin-Pankow sollten zwei Innenhöfe mit Unterkünften für Asylanten bebaut werden. Dagegen protestierten viele Bürger und brachten als Argument gegen die Unterkünfte den Naturschutz vor. Nun gab ihnen ein Gericht erneut recht.

BRD-Bürokratie regelt “Fällsaison” für Bäume

Wie die Berliner Zeitung berichtete, ist die Wohnungsbaugesellschaft Gesobau nun zum zweiten Mal “mit einem Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert”. Mit ihrem Antrag wollten sie die Fällung von Bäumen für den Bau ihrer Asylunterkünfte an der Ossietzkystraße in Pankow erzwingen.

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Gesobau versäumte es dem Gericht zufolge, “rechtzeitig vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen, die es ihr ermöglicht hätten, Bäume und Sträucher zur Realisierung ihres Vorhabens auch ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zu beseitigen”. Theoretisch hat Gesobau jetzt noch die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Allerdings wäre das sinnlos, denn nun greifen die Regeln der BRD-Bürokratie. Bereits in drei Wochen endet die Fällsaison (1. Oktober bis 28./29. Februar), und laut Begründung des Verwaltungsgerichts ist es “ausgeschlossen, die Rodungen vor Beginn der Vegetationsperiode rechtskonform zu beginnen”. Also bleiben den Anwohnern die Asylunterkünfte wohl erst einmal erspart.

Fledermäuse und Brutvögel wichtiger

Das neue Gerichtsurteil ist eine weitere Schlacht in einem seit Jahren andauernden Kampf. Denn die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau will geradezu zwanghaft den Bau von Unterkünften für rund 420 Asylanten in zwei Innenhöfen in der Kavalierstraße/Ossietzkystraße durchboxen.

Das Bezirksamt Pankow hatte der Gesobau im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, wodurch sie die Bäume hätten fällen und die armen Fledermäuse heimatlos machen können. Aber drei Berliner Naturschutzvereinigungen sahen laut der Berliner Zeitung “die Belange des Artenschutzes in Bezug auf geschützte Brutvögel sowie Fledermäuse nicht hinreichend gewahrt und legten beim Bezirksamt Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung ein”. Und das mit Erfolg. Schon “Mitte November scheiterte der Baustart der geplanten Flüchtlingsunterkunft. Das Verwaltungsgericht entschied, dass der Bau verschoben werden muss. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung befand das Gericht als nicht hinreichend und deshalb rechtswidrig”.

Sieg durch Tier- statt Menschenschutz

Nun mag sich manch Leser denken: “Schön, dass die Asylantenunterkünfte verhindert wurden und danke an die Fledermäuse und Brutvögel. Aber was ist mit den Deutschen in Pankow? Wäre deren Leben durch die Baumaßnahmen und die Asylantenheime etwa nicht beeinträchtigt worden?” Gewiss. Aber mit solchen Argumenten gewinnt man in Berlin ganz sicher nicht vor Gericht. Da muss man schon mit dem Wohl von Tieren argumentieren.

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