Eigentlich darf in Deutschland niemand wegen seiner Weltanschauung benachteiligt werden. Und auch jemandem zu kündigen, weil er sich einer anderen Weltanschauung nicht unterordnet, sollte verboten sein. Zumindest theoretisch.
Monatelanger Rechtsstreit wegen Meinungsverschiedenheit
Praktisch aber wurde einer Bundesbeamtin gekündigt, weil sie nicht im Sinne der herrschenden Ideologie gendern wollte.Die Berliner Zeitung berichtet über den Fall und interviewte die betroffene Frau S. Die Zeitung fasst den Fall folgendermaßen zusammen: “Weil Frau S. das sicherheitsrelevante Dokument nicht durchgehend gendern wollte, folgten Abmahnungen und schließlich die Kündigung.” Dabei sah alles zuerst nach einer fachlichen “Routine im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie” aus.
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Weitere InformationenAber wegen des Genderwahns wurde “aus einer fachlichen Meinungsverschiedenheit ein monatelanger Rechtsstreit”. Frau S. hatte anfangs nicht geahnt, dass man “auf dem Boden des sogenannten ‘Genderns’ eine Situation derart eskalieren lassen” würde. Erst als sie unangekündigt eine erste Abmahnung erhielt, wurde ihr klar, dass sie wegen dieser Sache wohl vor Gericht ziehen müsse.
Streng nach Handbuch gehandelt
“Fest stand es aber erst, als ich im Januar 2025 Klage auf Entfernung der beiden Abmahnungen aus der Personalakte erhoben habe und drei Tage später die Kündigung vorlag”, erklärte sie gegenüber der Berliner Zeitung. Dabei hatte sich S. an die geltenden Rechtsnormen gehalten, denn im “Handbuch der Rechtsförmlichkeit steht unter anderem, dass die sprachliche Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Vorschriftentexten, und eine Strahlenschutzanweisung fällt darunter, nicht auf Kosten der Klarheit gehen dürfe. Explizit wird genannt, dass Formen wie ‘der Käufer und/oder die Käuferin’ nicht verwendet werden dürfen und dass der Text übersichtlich bleiben müsse”.
Zudem wollte sie “es dem Personal mit nichtdeutscher Muttersprache oder mit Legasthenie nicht unnötig erschweren und mich an geltendes Recht sowie bestehende Vorschriften halten, da ich als SSB (Strahlenschutzbeauftragte) mit meinem Privatvermögen hafte”. Damit waren die Mächtigen aber wohl nicht einverstanden. Trotzdem hat es sie überrascht, wegen einer Meinungsverschiedenheit übers Gendern ihren Job zu verlieren.
Beamtin siegte vor Gericht
Entsprechend setzte sie sich dagegen juristisch zur Wehr und siegte sowohl in erster als auch in zweiter Instanz. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat zu Gunsten der Klägerin und gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie entschieden. Das Gericht bestätigte laut Berliner Zeitung, “dass die Weigerung, behördeninterne Dokumente konsequent zu gendern, kein Kündigungsgrund ist.”
Zum Thema Gendern ließ S. die Zeitung noch wissen: “Eine Sprache sollte sich von alleine, also aus einer natürlichen Gesetzmäßigkeit heraus entwickeln; die Erzwingung einer Entwicklung sehe ich daher kritisch.”
