Der Prozess in Budapest gegen den deutschen Linksextremisten Simeon T., in der linken Szene als „Maja“ bekannt, endete mit einem Schuldspruch und acht Jahren Haft. Das Urteil des Budapester Stadtgerichts betrifft die Serie brutaler Angriffe durch die “Hammerbande”, die im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt mit brutalen Überfällen für internationale Aufmerksamkeit gesorgt hatten.
Beteiligung an zwei Überfällen
Richter József Sós sprach T. schuldig, an zwei von mehreren Überfällen beteiligt gewesen zu sein, die sich gezielt gegen Personen richteten, die die Täter aufgrund ihres Aussehens oder ihrer Kleidung fälschlich als Andersdenkende eingestuft hatten. Das Gericht wertete seine Beteiligung als versuchte lebensgefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Die achtjährige Haftstrafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Während die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 24 Jahren gefordert hatte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Beide Seiten haben Rechtsmittel angekündigt, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Linksextremisten lauerten Demonstranten auf
Laut Ermittlungsakten hatten sich im Februar 2023 rund 20 gewaltbereite Linksextremisten aus Deutschland, Österreich und anderen europäischen Staaten in Budapest getroffen, um Gegner anzugreifen, die sie in der Nähe des sogenannten „Tags der Ehre“ vermuteten – eines jährlich stattfindenden Gedenkens an den Ausbruch deutscher und ungarischer Truppen aus der Belagerung Budapests durch die Rote Armee am 12. Februar 1945.
Vier schwerverletzte Opfer in drei Tagen
Die Täter verübten innerhalb von drei Tagen an mindestens fünf Orten koordinierte Überfälle. Sie gingen maskiert, planvoll und äußerst brutal vor, bewaffnet mit Teleskop-Schlagstöcken, Gummi-Hämmern und Pfefferspray. Ihre Opfer wurden niedergeschlagen, erheblich verletzt und teilweise bewusstlos auf der Straße zurückgelassen. Nach Angaben der Ermittler wurden neun Menschen verletzt, darunter vier schwer.
In den Attacken, die T. zugeschrieben werden, sollen die Täter gezielt auf Kopf und Oberkörper eingeschlagen haben. Laut Anklage fügten sie einem Opfer derart schwere Verletzungen zu, dass es mehrfache Schädel- und Gesichtsfrakturen erlitt.
Linke entsetzt über Auslieferung
Der 25‑Jährige war im Juni 2024 von Deutschland an Budapest überstellt worden – nur wenige Tage bevor das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung zur Prüfung der Rechtmäßigkeit erlassen wollte. Später erklärten die Karlsruher Richter den Vorgang für rechtswidrig, da die Übergabe gegen deutsches Verfassungsrecht verstoßen habe.
Ungarn hielt dennoch an der Strafverfolgung fest und führte den Prozess mit internationalem Medieninteresse fort. Nach dem Urteil sollen bereits Gespräche über eine Rückführung des Verurteilten nach Deutschland laufen, sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
