Der AfD-Politiker Joachim Paul hatte im Vorjahr aus fadenscheinigen Gründen nicht zur Oberbürgermeister-Wahl in Ludwigshafen antreten dürfen. Nun zieht er dagegen erneut vor Gericht.

20. Jänner 2026 / 10:13 Uhr

Ausgeschlossener AfD-Kandidat Paul klagt gegen Oberbürgermeister-Wahl

Als im Oktober 2025 in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gewählt wurde, durfte der AfD-Kandidat Joachim Paul nicht antreten (unzensuriert berichtete). Nun klagt Paul vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Neustadt erneut gegen dieses undemokratische Treiben.

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Umstrittene Wahlen sollen ungültig werden

Wie der SWR und ntv berichten, ist es das Ziel des Verfahrens, die Wahl vom 21. September 2025 sowie die Stichwahl vom 12. Oktober 2025 nachträglich für ungültig erklären zu lassen. Hintergrund ist der umstrittene Ausschluss Pauls von der Wahl. Der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen hatte den AfD-Kandidaten am 5. August 2025 nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Zur Begründung hatte die Stadt auf vermeintliche Zweifel an der Verfassungstreue des Politikers verwiesen. Grundlage war ein Paragraph der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, der verlangt, dass Bewerber jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Paul hatte sich bereits vor der Wahl gegen diese Entscheidung gewehrt, aber mehrere Eilanträge blieben erfolglos. Sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz lehnten eine kurzfristige Zulassung ab. Nach der Wahl und der anschließenden Stichwahl legte Paul formell Einspruch ein. Diese Einsprüche wurden jedoch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 23. Dezember 2025 zurückgewiesen. Die Kommunalaufsicht bestätigte damit den Ausschluss des AfD-Politikers und schloss sich der Einschätzung des Wahlausschusses an. In ihrer Begründung sah die ADD ausreichende Anhaltspunkte für Zweifel an der Verfassungstreue Pauls.

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“Blettner ist nicht demokratisch legitimiert”

Mit der nun erhobenen Klage greift Paul erstmals nicht nur seinen eigenen Ausschluss, sondern die Wahl als solche an. Das Verwaltungsgericht Neustadt teilte dazu mit: “Mit seiner Klage begehrt der Kläger nunmehr, dass die Ungültigkeit der Wahl vom 21. September 2025 und der Stichwahl vom 12. Oktober 2025 durch das Verwaltungsgericht festgestellt wird.” Eine inhaltliche Begründung der Klage liege dem Gericht bislang nicht vor. Paul selbst begründete sein Vorgehen indes nicht zuletzt politisch. Auf der Plattform X (vormals twitter) erklärte er: “Mindestens 26 Prozent der Ludwigshafener wollen das. Sie wollen endlich wählen, wen sie wollen. Der angebliche, sogenannte OB Blettner ist nicht demokratisch legitimiert. Er konnte nur knapp 13 Prozent (!) der Wahlberechtigten auf sich vereinigen!”

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