Wolfgang Gerstl

Wolfgang Gerstl (64) steht unter Verdacht, das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

27. November 2025 / 09:35 Uhr

Von Regierungsbank auf die Anklagebank: Nächstem ÖVP-Granden droht Ungemach

„Wählerdaten-Missbrauch“ lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien ausgerechnet gegen den Verfassungssprecher der ÖVP, Wolfgang Gerstl. Sie fordert vom Nationalrat die Auslieferung des prominenten Politikers, der Immunität genießt.

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ÖVP-Promis vor dem Richter

Der nächste Skandal kommt für die ÖVP zur Unzeit. In Umfragen im historischen Tief, haben die Schwarzen immer noch an der Postenschacher-Causa ihres Klubobmanns August Wöginger zu knabbern, den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach einer Weisung der SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer nicht mit einer Diversion davonkommen lassen möchte. Und dann wäre da noch die Anklage gegen den Wiener ÖVP-Stadtrat Karl Mahrer, der im Jänner beim Wienwert-Prozess vor dem Richter steht. Ihm und seiner Ehefrau wird Beitrag zur Untreue angekreidet. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Verbotenerweise Wähler kontaktiert

Und nun hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Auslieferungsbegehren für Wolfgang Gerstl an den Nationalrat gestellt, um gegen ihn ermitteln zu können. Der Staatsanwaltschaft liegen mehrere Sachverhaltsdarstellungen vor. Wie die Kronen Zeitung zuerst berichtete, soll Gerstl (64) einige Wochen vor der Wien-Wahl am 27. April 2025 verbotenerweise Wähler kontaktiert haben, die Unterstützungserklärungen für die Liste „Fair“ abgegeben hatten. Ihre Kontaktdaten erlangte er als Mitglied der Wahlbehörde für den 14. Bezirk, wo die Liste „Fair“ antrat.

Verdacht: Amtsgeheimnis gebrochen

Zudem soll Gerstl Name und Daten zumindest einer dieser Personen einem Parteikollegen weitergegeben beziehungsweise verraten haben. Damit hat er laut Staatsanwaltschaft einerseits das Antreten der Liste „Fair“ und anderseits das Recht der Unterzeichner der Unterstützungen auf freie politische Betätigung „gefährdet“. Der Abgeordnete stehe damit unter Verdacht, das Amtsgeheimnis gebrochen zu haben.

Gegenüber der Krone sagte Gerstl:

Es handelt sich um die Aufklärung eines Sachverhalts, der zur Kandidatur einer von der ÖVP abgespaltenen Liste bei der Bezirksvertretungswahl Penzing 2025 führte. Ich bin selbstverständlich an einer umfassenden Aufklärung des Sachverhalts interessiert und sage der Staatsanwaltschaft meine vollste Kooperation zu.

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