Der Ahriman-Verlag sieht im Urteil des Freiburger Landgerichts “von Logik und Wortlaut des Gesetzes freie Willkür” und will dagegen in Berufung gehen.

30. Oktober 2025 / 10:06 Uhr

“Schandurteil”: Ahriman-Verlag verliert Klage gegen “perspektive” nach Antisemitismus-Vorwürfen

Die linke Plattform perspektive hatte dem Ahriman Verlag vorgeworfen, “regelmäßig antisemitische Bücher” zu verbreiten. Das ließ sich der Verlag nicht gefallen und klagte dagegen vor dem Freiburger Landgericht. Jetzt ist das Urteil da, die Klage wurde abgewiesen. Besonders verstörend ist die Argumentation des Gerichts. Der Ahriman-Verlag spricht von einem “Schandurteil” und will dagegen berufen.

Verlag mit zahlreichen jüdischen Autoren soll “Antisemitismus” verbreiten

Der Ahriman-Verlag hatte in den Vorwürfen eine gezielte Diffamierung mit dem Ziel seiner geschäftlichen Vernichtung gesehen – etwa durch Ausschluss von Buchmessen, Anzeigen-Zensur oder Gewaltandrohungen. Der Verlag betonte: “In unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige!”. Dafür lieferte man auch Belege: Jüdische Autoren berichten in ihren bei Ahriman erschienenen Büchern über das NS-Regime, darunter Bernard Goldstein (Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes) und Leopold Trepper (Leiter der „Roten Kapelle“). Auch der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Efraim Zuroff, protestierte gegen die Anschuldigungen.

Ahriman Verlag erhielt Urteil später als perspektive

Die Verhandlung fand am 23. September statt. Der Anwalt von perspektive erklärte, auch wenn ausschließlich jüdische Autoren veröffentlicht würden, könne man dem Verlag “antisemitische Bücher” unterstellen. Das Gericht widersprach dieser Aussage nicht. Die Richterin bezeichnete das juristische Vorgehen des Verlags laut dessen Darstellung als “groben Unfug”. Auch ein weiteres Detail lässt das Urteil mehr als fragwürdig erscheinen: Die schriftliche Urteilsbegründung erhielt der Verlag nach eigener Darstellung erst zwei Wochen später, obwohl perspektive diese bereits anderthalb Wochen vorher per E-Mail erhalten hatte.

Meinungsfreiheit” braucht keine Beweise

In der Urteilsbegründung wird erst gar keine antisemitische Äußerung aus den Publikationen des Verlags benannt. Stattdessen beruft sich das Gericht auf die Meinungsfreiheit. „Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist“, heißt es im Urteil wörtlich.

Niemand mehr vor Hetze und Verleumdung geschützt

Der Verlag sieht das anders:

Je mehr Dreck zusammengeklaubt wird, desto eher soll der Dreckwurf erlaubt sein. Nach dieser “Logik” wäre – entgegen Recht und Gesetz! – niemand vor frei erfundener Hetze und Verleumdung geschützt, insbesondere dann nicht, wenn die Lügen besonders fett und zahlreich ausfallen. Demnach darf jeder verleumden, wen und wie er will, denn schließlich ist das seine “Meinung”, sein “Werturteil”, sein “Dafürhalten”, seine “subjektive Stellungnahme”, wie einige nichtssagende Phrasen aus der deliriösen Urteilsbegründung lauten. Eben das nennen wir von Logik und Wortlaut des Gesetzes freie Willkür.

Gericht kam zu außergewöhnlichen Schlüssen

In der Urteilsbegründung wird § 824 Abs. 1 BGB zitiert: „Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.“ Doch das Gericht schließt: „Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz.“

Der Verlag kündigte Berufung gegen das Urteil an und ruft “alle Verteidiger des freien Wortes (aber nicht erlogener Hetze)” zur Unterstützung auf.

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