August Wöginger, ORF Report

Mit einer Diversion konnte sich ÖVP-Klubobmann August Wöginger vor einer Verurteilung retten.

17. Oktober 2025 / 09:14 Uhr

Wöginger-Postenschacher zahlt der Steuerzahler: 10.000 Euro für unterlegene Kandidatin

Im jüngsten Fall von Postenschacher in der österreichischen Politik muss der Steuerzahler erneut tief in die Tasche greifen. Die unterlegene Kandidatin für die Leitung des Finanzamts Braunau erhält knapp 10.000 Euro Schadenersatz – aber natürlich nicht vom Verursacher, ÖVP-Klubchef August Wöginger, sondern aus Steuergeld.

Wöginger kam mit blauem Auge davon

Wöginger hatte, wie berichtet, beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium interveniert, um einem Vertrauten den Posten zu sichern. Während er zunächst jede Verantwortung bestritt, übernahm er im Laufe des Prozesses doch die Verantwortung und kam erwartungsgemäß glimpflich davon. Eine Diversion verhinderte eine strafrechtliche Verurteilung; 44.000 Euro musste Wöginger zahlen.

Österreicher wollen Rücktritt

Trotzdem sprechen sich laut Umfragen 71 Prozent der Österreicher für einen Rücktritt Wögingers aus. Lediglich neun Prozent halten dies nicht für notwendig. Auch die Neos-Abgeordnete Sophie Wotschke hatte sich schon über Wögingers Verhalten erregt: Eine Diversion bedeute, dass eine Verurteilung wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch wahrscheinlich gewesen sei. Dennoch habe es nicht einmal eine Entschuldigung gegeben.

Grüne fordern Regress

Das sorgt auch bei den Grünen für einigen Unmut: Diese fordern nun, dass sich die Republik das Geld beim Klubchef zurückholt. „Wenn man für Postenschacher oder Korruption verantwortlich ist, dann soll man bitte auch dafür zahlen“, sagte Finanzsprecherin Nina Tomaselli im Ö1-Morgenjournal. Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner bewertet die Erfolgschancen für eine solche Regressforderung als hoch.

Schadenersatz-Zahlung kein Einzelfall

Der Fall Wöginger ist kein Einzelfall. Seit 2011 musste das Innenministerium allein eine halbe Million Euro Schadenersatz zahlen, ohne dass Verantwortliche persönlich zur Kasse gebeten wurden. Auch andere unterlegene Kandidaten, wie etwa im Fall eines Botschafters für Abu Dhabi, konnten erfolgreich Schadenersatz einklagen. Keinen Schadensersatz gab es hingegen im Fall des Außenamts-Mitarbeiters Walter Gehr, der bei der Vergabe einer Stelle in Paris diskriminiert wurde; eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgerichts blieb erfolglos.

Die parlamentarische Kontrolle könnte nun klären, inwieweit Regressforderungen künftig die Verursacher treffen und nicht die Steuerzahler.

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