Ein Rechtsstreit in Deutschland könnte wie eine „Bombe“ einschlagen und auch Auswirkungen auf die ORF-Zwangsgebühr haben.
Frau aus Bayern klagte
Eine Frau aus Bayern hatte gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, weil sie das Programm für unausgewogen hält. Vor dem bayerischen Verwaltungsgerichten war sie mit ihrem Anliegen, ihren Beitrag so lange zurückzuhalten zu dürfen, bis die Sender die Berichterstattung in ihrem Sinne geändert haben, zwar gescheitert, doch jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anders entschieden und den Fall an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Vielfalt muss erkannt werden
Der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, erklärte:
Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages ist erst dann infrage gestellt, wenn das (…) Gesamtangebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter über einen längeren Zeitraum evidente und regelmäßige Defizite der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt erkennen lässt.
Nachweis für Verfehlung des Programmauftrags
Für die Frau aus Bayern ist der Spruch des Richters von gestern, Mittwoch, ein Erfolg. Sie hat nun die Möglichkeit, vor Gericht nachzuweisen, dass ihre Kritik am Sender zutrifft. Dazu müsste sie aufzeigen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag in seiner Breite verfehlt.
Auswirkungen auf Österreich
In Österreich gelänge dieser Beweis beim ORF ganz leicht. Aber auch in ZDF- und ARD-Sendungen wird der Nachweis nicht schwer zu erbringen sein, dass nicht immer unvoreingenommen, ausgewogen und neutral berichtet wurde.
Bringt die Frau aus Bayern die Haushaltsabgabe in Deutschland (derzeit 18,36 Euro pro Monat) zum Kippen, könnte es womöglich auch in Österreich zu ähnlichen Klagen kommen.