Schon wieder müssen die Steuerzahler für einen Postenschacher der ÖVP Schadenersatz leisten. Diesmal 15.000 Euro, weil ein Bewerber bei der Besetzung des Botschafterpostens in Abu Dhabi aufgrund von „Diskriminierung wegen Weltanschauung“ übergangen wurde.
Wöginger hat Bußgeld überwiesen
Noch ist der Fall des ÖVP-Klubobmanns August Wöginger in aller Munde, der in einem Amtsmissbrauchs-Verfahren mit einer Diversion davongekommen ist. Laut dem Sprecher des Landesgerichts Linz, Walter Eichinger, habe Wöginger am 8. Oktober zwar jene 44.000 Euro überwiesen, die ihm als Diversion für seine Tat aufgebrummt wurden, sowie auch den symbolischen Betrag von 500 Euro an die benachteiligte Bewerberin um den Chefposten im Finanzamt Braunau, doch über eine Verfahrenseinstellung müsse erst die Vorsitzende Richterin entscheiden.
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Weitere InformationenWKStA könnte Einspruch einlegen
Bis die Causa rechtlich ad acta gelegt wird, dauert es also noch – auch, weil nach der Entscheidung der Richterin die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) innerhalb von 14 Tagen Einspruch einreichen kann.
Botschafterposten für Ex-Kurz-Sprecher
Derweilen hat ein weiterer spektakulärer Fall von Postenschacher in der ÖVP ein teueres Ende für die Steuerzahler gefunden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) sprach einem Diplomaten 15.000 Euro als Entschädigung im Fall der Besetzung des Botschafterpostens in Abu Dhabi mit dem früheren Pressesprecher von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Etienne Berchtold, zu. Der übergangene Bewerber sei wegen seiner Weltanschauung und seines Alters diskriminiert worden, hieß es vonseiten des BVwG.
Steuerzahler müssen Schadenersatz leisten
Wie berichtet, mussten die Steuerzahler seit 2006 mindestens 439.730,82 Euro an Schadenersatz leisten – für Bewerber, die bei Besetzungen nicht zum Zug gekommen waren. Am häufigsten soll das im Innenministerium vorgekommen sein.
