ÖVP-Klubobmann August Wöginger steht ab heute, Dienstag, vor Gericht. Damit bekommt der schwarze Postenschacher eine offene Bühne.

7. Oktober 2025 / 08:00 Uhr

„Missbrauch der Amtsgewalt“: ÖVP-Klubobmann Wöginger vor Gericht

Wegen des Vorwurfs des Missbrauchs der Amtsgewalt muss sich ÖVP-Klubobmann August Wöginger ab heute, Dienstag, vor dem Landesgericht Linz verantworten. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Für Parteifreund interveniert

Postenschacher: Als ob das etwas Neues wäre in der ÖVP! Diesmal aber könnte die Justiz an einem prominenten Schwarzen ein Exempel statuieren. Wöginger, so der Vorwurf, soll für einen Parteifreund interveniert haben, damit dieser den Vorstandsposten des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding bekommt. Das sei Missbrauch der Amtsgewalt, sagt die Staatsanwaltschaft zur Causa prima, die im Zuge des „Ibiza-U-Ausschusses“ an die Öffentlichkeit gekommen war. Ein U-Ausschuss, den die ÖVP selbst inszeniert hatte, um der FPÖ zu schaden, sich dann aber selbst regelrecht „zerfleischt hat“.

Kandidaten besser bewertet

Der Prozess gegen Wöginger ist für elf Tage angesetzt. Mitangeklagt sind ein 63-jähriger und ein 60-jähriger Finanzbeamter – beide ÖVP-Mitglieder. Die beiden sollen als Mitglied beziehungsweise Vorsitzender der Begutachtungskommission, die über den neuen Vorstand entschieden hatte, bewusst einen Kandidaten – einen ÖVP-Bürgermeister in einer kleinen oberösterreichischen Gemeinde – besser bewertet haben.

“Der Bürgermeister schuldet dir was!”

Aussagen soll auch der Ex-Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, bei dem Wöginger für den Parteifreund interveniert haben soll. Die Chat-Nachrichten zwischen Schmid und Wöginger gelten für die Ankläger als wichtige Beweise: Nach der Entscheidung der Begutachtungskommission hatte sich Schmid an Wöginger mit den Worten gewandt: „Wir haben es geschafft :-)). Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger war daraufhin „total happy“. Schmid informierte auch seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den damaligen ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, dass die „Intervention von Wöginger“ erfolgreich war.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Alle drei Angeklagten – für sie gilt die Unschuldsvermutung – bestreiten die Vorwürfe. Wöginger sagte gegenüber Medien: Er habe lediglich „ein im Rahmen meiner legitimen Wahlkreisarbeit als Abgeordneter zum Nationalrat herangetragenes Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Ein in der Politik täglicher Vorgang.“ Bei einem entsprechenden Anliegen würde er heute aber anders reagieren und „auf den offiziellen Dienstweg verweisen“.

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