Die Rechte sexueller Minderheiten und EU-Kompetenzen wurden heute, Freitag, in der Slowakei eingeschränkt. Regierungschef Robert Fico bekam für die Verfassungsänderung große Zustimmung im Parlament.
Biologische Geschlechter anerkannt
So heißt es künftig im Grundgesetz des EU-Mitgliedsstaates:
Die Slowakische Republik erkennt nur zwei Geschlechter an, nämlich männlich und weiblich, die biologisch gegeben sind.
Die Verfassungsänderung schreibt auch die Nachrangigkeit von EU-Recht hinter nationalem Recht in „kulturell-ethischen Fragen“ fest.
Gesetz tritt schon per 1. November in Kraft
Für die Änderung stimmten 90 Abgeordnete des Nationalrats in Pressburg (Bratislava). Es gab sieben Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Die Novelle, die bereits am 1. November in Kraft treten soll, sieht ferner vor, dass nur noch verheiratete Paare Kinder adoptieren dürfen, was gleichgeschlechtliche Paare faktisch ausschließt, da es in dem Land keine Ehe für alle gibt. Leihmutterschaften werden ausdrücklich verboten.
