Wer Geld aus der Schweiz überwiesen bekommt, muss den Banken dafür eine Gebühr von bis zu 16 Euro zahlen.

25. September 2025 / 15:26 Uhr

Verwirrung um Extra-Gebühren für Pensionisten mit Ansprüchen aus der Schweiz

Österreichischen Beziehern von Schweizer Witwen- und Altersrenten drohen ab 1. November zusätzliche Kosten. Grund ist die Einstufung von Geld-Überweisungen aus der Schweiz: Banken in Österreich behandeln diese Zahlungen nicht mehr als kostenlose SEPA-Überweisungen, sondern als Überweisungen aus einem Nicht-EWR-Land, für die Gebühren anfallen können – das kündigte jedenfalls die Schweizerische Ausgleichskasse SAK an.

Banken können Gebühren verlangen

In einem Brief an eine in Österreich lebende Pensionistin, der unzensuriert vorliegt, heißt es:

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Ab 1. November 2025 stuft der Zahlungsverkehrsdienstleister in Österreich Überweisungen aus der Schweiz nicht mehr als kostenlose SEPA-Zahlungen, sondern als kostenpflichtige Nicht-EU-Zahlungen ein. Das bedeutet: Ihre Bank kann künftig Gebühren für den Zahlungseingang erheben.

Wie hoch diese Gebühren sind, wisse man nicht – dies hänge von der Bank ab. Ob und welche Kosten in Zukunft anfallen, solle man mit der entsprechenden Bank abklären und eventuell auch einen Wechsel der Bank in Betracht ziehen. Alternativ käme eine jährliche Auszahlung der Rente in Höhe von maximal 252 Schweizer Franken in Betracht.

Neue Belastung für kleine Pensionen

Das hat direkte Auswirkungen auf Pensionsempfänger, wie die Tochter einer betroffenen Pensionistin, die sich an unzensuriert gewandt hat, vorrechnet. Deren monatliche Witwenpension von rund 110 Euro würde durch die Gebühren von 16 Euro pro Überweisung auf nur noch 94 Euro schrumpfen. Auf das Jahr gerechnet summiert sich der Abzug auf 192 Euro – ein erheblicher Betrag, vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen, die zusätzlich auf Ausgleichszahlungen angewiesen sind. Die Leserin weist darauf hin, dass die Pension ihrer Mutter so gering ist, dass sie auf Ausgleichszahlungen angewiesen ist, und sieht Handlungsbedarf: „Ich finde, die Allgemeinheit sollte davon erfahren”, so die empörte Frau.

Überweisungsgebühren bereits Praxis

Gegenüber unzensuriert konnte das entsprechende Kreditinstitut, dessen Kundin auch besagte Pensionistin ist, allerdings keine Änderungen bestätigen – die Gebühren gebe es ohnehin schon. Die Bank Austria reagierte auf Nachfrage mit folgendem Hinweis:

Bezüglich Überweisungen in und aus der Schweiz kommt es per 1. November 2025 zu keinen Änderungen zu der bisher geübten Praxis. Die Schweiz unterstützt zwar die SEPA-Abwicklung, ist aber nicht Teil der EU und unterliegt daher auch nicht der EU-Verordnung Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft („EU-Binnenpreisverordnung“), in der die Gleichstellung der Gebühren für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro oder einer Währung eines Mitgliedstaates der EU geregelt sind.

“Diesbezüglich keine Änderungen”

Diese Verordnung lege fest, dass für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Gemeinschaft die gleichen Entgelte erhoben würden wie für Zahlungen in der gleichen Währung innerhalb eines Mitgliedstaates, so ein Sprecher. Überweisungen aus Nicht-EWR-Ländern könnten zwar in Euro (als SEPA-Zahlung) oder in einer Währung eines Mitgliedstaates der EU vorgenommen werden, jedoch würden dabei – wie schon bisher auch weiterhin – die “mit unseren Kunden vereinbarten Gebühren des Auslandszahlungsverkehrs verrechnet. Diesbezüglich gibt es also keine Änderungen”.

Österreichische Banken sind also grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, für Überweisungen aus der Schweiz Gebühren zu erheben, allerdings werden in der Regel Gebühren einbehalten.



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