Die Verlierer-Ampel verkauft das neue “Mieten-Wertsicherungsgesetz” als historischen Durchbruch. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) verspricht, Mieter würden „nie wieder so hohe Mietanstiege wie in der Vergangenheit erleben“. Doch bei näherem Hinsehen bleibt kaum eine Entlastung übrig.
Maximal ein bis zwei Prozentpunkte weniger
Ab 2026 sollen auch im ungeregelten Mietbereich, also bei den bisher frei vereinbarten Mieten, Erhöhungen gesetzlich begrenzt werden. Der neue Index erlaubt allerdings jährliche Anpassungen von bis zu drei Prozent plus der Hälfte der darüberliegenden Inflation. Konkret bedeutet das: Bei einer Inflation von sechs Prozent steigen die Mieten um 4,5 Prozent, bei acht Prozent Teuerung würde die Mietzinserhöhung noch maximal 5,5 Prozent betragen. Die “Ersparnis“ pro Jahr liegt also im Regelfall nur bei ein bis zwei Prozentpunkten Unterschied zur Inflation.
Mietpreisbremse ändert nichts
Wer heute beispielsweise 1.000 Euro Miete zahlt, wird auch künftig jedes Jahr deutlich mehr zahlen müssen. Bei der für 2025 prognostizierten durchschnittlichen Inflation von 3,5 Prozent würde die Mietpreisbremse also für 0,25 Prozent greifen – im Beispiel der 1.000 Euro-Miete sind das läppische 2,50 Euro. Auch sonst scheint man sich in der Immobilienwirtschaft ganz gut mit den großspurig angekündigten Maßnahmen abgefunden zu haben, denn auch die Rückforderung von illegalen Mietzinserhöhungen wird in Zukunft nur noch fünf statt 30 Jahre lang möglich sein.
Sozialer Wohnbau wird ausgehungert
„Dieses Wohnpaket reiht sich leider nahtlos in die wohnpolitische SPÖ-Propaganda der jüngeren Vergangenheit ein. Ein ‚Mietpreisbremserl‘ folgt dem nächsten. Der soziale Wohnbau wird ausgehungert und im Fall der Wohnungsgemeinnützigkeit weiter an Anleger ausverkauft“, kritisierte FPÖ-Bautensprecher Michael Oberlechner das Wohnpaket der schwarz-rot-pinken Regierung. „Diese Mietpreisbremse wird weder im Bereich von Wiener Wohnen für Leistbarkeit sorgen, noch die Entwicklung der freien Mieten wirklich drosseln. Es handelt sich in Wirklichkeit um den kleinsten gemeinsamen Nenner – während man den sozialen beziehungsweise gemeinnützigen Wohnbau verkommen lässt“, so Oberlechner.