Ginge es nach den Grünen und weiten Teilen der SPD, würde die AfD am besten sofort verboten werden. Wie aber ntv und der Spiegel berichteten, hält sich die Begeisterung von Unions-Fraktionschef Jens Spahn diesbezüglich in Grenzen. Allerdings nicht, weil er es etwa für undemokratisch halten könnte, die Opposition zu verbieten.
AfD könnte “Märtyrer-Status” erhalten
Die eigentlichen Gründe, warum Spahn nicht an den vor allem von den Grünen geforderten Beratungen über ein AfD-Verbot teilnehmen möchte, sind, weil er zum einen sich erst intern mit dem Koalitionspartner SPD beraten will, und zum anderen befürchtet Spahn, dass die AfD durch die Verbotsdebatte noch stärker wird. Der erste Grund wirkt wie vorgeschobene warme Worte für die SPD, denn eine Beratung mit ebendieser ist unnötig, da sie offensichtlich dafür ist.
Der zweite Grund ergibt aus Spahns Sicht hingegen bereits mehr Sinn. Denn laut Spahn könnten die Gespräche über das Verbot der AfD ebendieser helfen, “sich dann irgendwie in diesen Märtyrer-Status zu begeben”. Ein Parteiverbot sei keine Kleinigkeit in einem pluralen, offenen Land mit Parteienwettbewerb. “Deswegen muss ein Verbotsverfahren auf sehr festen Füßen stehen. Die sehe ich aktuell noch nicht”, meinte Spahn. Er ist also keineswegs dagegen, die Opposition zu verbieten; er findet im Grunde nur, dass die anderen Parteien dabei zu schnell vorgehen. Im Grunde also genau wie bei der Umvolkung. Die Union will dasselbe wie Linke, Grüne und SPD. Nur eben etwas langsamer, damit es nicht so offensichtlich ist.
Parteiverboten sind hohe Hürden gesetzt
Entsprechend stieß dem CDU-Politiker an der von den Grünen geplanten Gesprächsrunde mit Union, SPD und Linken sauer auf, dass die Partei ihren Vorschlag so schnell über die Medien verbreitete: “Wenn es ernsthaft gemeint wäre, würde man nicht zuerst öffentlich davon lesen”, behauptete Spahn. In der vergangenen Woche hatte die Grünen-Bundestagsfraktion die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linken zu Gesprächen über einen AfD-Verbotsantrag eingeladen. Die grüne Fraktion fordert, ebenso wie SPD und Linke, die zeitnahe Einleitung eines solchen Verfahrens. Den Antrag könnte vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden.
Entscheiden würde dann das Bundesverfassungsgericht, für dessen Besetzung die SPD nun eine zweite Kandidatin vorgeschlagen hat. Ein Parteiverbot ist aber eigentlich nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Aber wer weiß, wie die von den Altparteien ernannten Richter des Bundesverfassungsgerichts entscheiden, wenn es tatsächlich zu dem Verbotsverfahren kommt?