Florian Scheuba plaudert gerne über Politik – und wenn er dabei Behauptungen aufstellt, die den Betroffenen nicht gefallen, wird sofort die Satirefreiheit ins Spiel gebracht. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) zeigte dafür aber kein Verständnis.
Wegen übler Nachrede verurteilt
Dem Satiriker Scheuba dürfte das Lachen vergangen sein, als das OLG Wien ein Urteil gegen ihn wegen übler Nachrede bestätigte und eine Geldstrafe in Höhe von 7.000 Euro, die Hälfte davon bedingt, ausgesprochen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Scheubas Anwältin, Maria Windhager, plant einen Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof, um ein neues Verfahren zu erreichen. Das berichtete unter anderem auch Die Presse.
Bundeskriminalamt-Direktor Untätigkeit vorgeworfen
Angestrengt hatte den Prozess Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer. Scheuba hatte ihm im September 2021 in einer Kolumne der Tageszeitung Der Standard bei den Ermittlungen zum „Ibiza-Video“ Untätigkeit vorgeworfen. Scheuba schrieb wörtlich von einem „unvollständigen Aktenvermerk“, „rätselhafter Untätigkeit“ und „folgenschwerer Arbeitsverweigerung“.
Rückschlag für Satirefreiheit
Gegen diese schweren Vorwürfe wehrte sich Holzer – vorerst erfolgreich. Ob der neuerliche geplante Rechtsgang des Satirikers, der in politischen Sendungen gerne seinen Senf dazu gibt, erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Seine Anwältin Windhager hat sich nach dem Schuldspruch auf dem Kurznachrichtendienst Blue Sky über den Schuldspruch enttäuscht gezeigt – sie schrieb wörtlich (inklusive Tippfehler):
Besorgnis erregend: dem Urteil wurde der (schlechtest mögliche) Bedeutungsinhalt zugrunde gelegt, @florianscheuba.bsky.social u @standard.at das Wort im Mund umgedreht. Eine schwerer Rückschlag für die Meinungs- und Statirefreiheit. Ich hoffe auf einen erfolgreichen Erneuerungsantrag beim OGH.