Wladimir Putin

Eigentlich muss Russlands Präsident Wladimir Putin aufgrund des internationalen Haftbefehls gegen ihn festgenommen werden, sobald er österreichischen Boden betritt. Das sieht man im Außenministerium jetzt aber anders und kann sich eine vorübergehende Immunität für Friedensverhandlungen in Wien vorstellen.

22. August 2025 / 14:38 Uhr

Neue Einsicht im Außenamt: Putin soll bei Verhandlungen in Wien nun doch nicht festgenommen werden

Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) will Wien als Ort für mögliche Friedensverhandlungen im Ukraine-Krieg ins Spiel bringen. Er verweist auf die Tradition Österreichs als neutraler Vermittler sowie auf die Präsenz internationaler Organisationen wie der OSZE. Doch ein gewaltiges Hindernis scheint er nicht ganz bedacht zu haben: Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat einen Haftbefehl gegen Russlands Präsident Wladimir Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen erlassen.

Österreich muss Putin festnehmen

Der Haftbefehl des IStGH bindet alle Mitgliedsstaaten – auch Österreich, das anders als etwa Ungarn Mitglied im IStGH ist. Das bedeutet, dass Putin, sobald er österreichischen Boden betritt, festgenommen werden müsste. Dazu ist Österreich verpflichtet; ein Zuwiderhandeln wäre ein schwerer Verstoß gegen das Internationale Recht.

Im Außenministerium kann man sich nicht entscheiden

Auch Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos), ohnehin bekannt für ihre pathologische Ablehnung der österreichischen Neutralität, hatte bereits angekündigt, dass Putin bei einem Eintreffen in Österreich festgenommen werde – was Kanzler Stocker nun vor ein erhebliches Problem stellt.

Im Außenministerium scheint man das jetzt plötzlich alles etwas anders zu sehen: Angeblich gebe es eine Möglichkeit, Putin in Österreich für die Dauer eines möglichen Gipfels Immunität zu gewähren. Eine Sprecherin des Außenamtes sagte gegenüber der APA, dass aufgrund des Amtssitzabkommens mit internationalen Organisationen in Wien die Kontaktaufnahme mit dem IStGH für eine vorübergehende Immunität Putins möglich wäre.

Aussetzung des Haftbefehls unwahrscheinlich

In der Realität würde sich das aber mehr als schwierig gestalten, die Aussetzung des Haftbefehls ist in der Praxis fast ausgeschlossen. Nur der IStGH selbst oder der UNO-Sicherheitsrat könnten eine solche Entscheidung treffen. Und selbst im Sicherheitsrat ist eine Zustimmung der ständigen Mitglieder USA, Frankreich und Großbritannien dazu eher unwahrscheinlich.

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