Die US-Regierung hat erneut Strafmaßnahmen gegen Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag verhängt.
Richter und Staatsanwälte
Diesmal trifft es nicht nur Richter, sondern auch Staatsanwälte des nicht gewählten Weltstrafgerichts. Betroffen sind die Kanadierin Kimberly Prost, der Franzose Nicolas Guillou, die Juristin Nazhat Shameem Khan aus Fidschi sowie der Senegalese Mame Mandiaye Niang. Ihnen wird vorgeworfen, Ermittlungen gegen US-Amerikaner und Israelis ohne Zustimmung der betroffenen Staaten unterstützt zu haben.
Als Konsequenz frieren die USA sämtliches Vermögen der Betroffenen auf ihrem Territorium ein und untersagen Geschäftsbeziehungen mit ihnen. Ein Einreiseverbot wurde jedoch nicht ausgesprochen.
Bereits Sanktionen im Frühjahr
Schon im Frühjahr hatte Washington vier Richterinnen mit Sanktionen belegt. Nach Angaben des US-Außenministeriums sollen zwei von ihnen eine Untersuchung gegen amerikanische Soldaten in Afghanistan ermöglicht haben, während die anderen beiden an den Haftbefehlen gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joav Galant beteiligt gewesen seien.
US-Außenminister Marco Rubio kritisierte, dass der Internationale Strafgerichtshof politisiert sei und fälschlicherweise uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit beanspruche. Das stelle einen Machtmissbrauch dar, der die Souveränität und nationale Sicherheit der USA und ihrer Verbündeten gefährde.
Zwischen Politik und Macht
Der Internationale Strafgerichtshof existiert seit 2002 und ist zuständig für schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Aggression. Ihm gehören aktuell 125 Staaten an, darunter alle EU-Mitglieder.
Mächtige Akteure wie die USA, Israel, Russland und China verweigern jedoch die Anerkennung. Schon 2020 hatte Donald Trump erstmals Strafmaßnahmen gegen IStGH-Mitarbeiter verhängt, die unter Präsident Joe Biden wieder aufgehoben wurden – nur um nun erneut in Kraft gesetzt zu werden.
Keine Vollzugsorgane für mutmaßliche Willkür
Der Gerichtshof selbst betont, er sei keine Konkurrenz zu nationalen Justizsystemen, sondern greife nur dann ein, wenn Staaten nicht Willens oder nicht in der Lage sind, schwerste internationale Verbrechen zu verfolgen. Ein dehnbarer Begriff, der der Willkür Tür und Tor öffnet.
Allerdings hat der Gerichtshof zumindest keine eigenen Vollzugsorgane und ist auf die Kooperation der Vertragsstaaten angewiesen.