Gilt in Österreich nun die Scharia? Das könnte man zumindest meinen, wenn man ein bedenkliches Urteil des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LGZ) liest. Dort wurde ein Schiedsvertrag bestätigt, der auf islamischem Recht basiert.
Islam-Gericht verurteilte Mann zu hoher Vertragsstrafe
Zwei Männer wollten sich bei der Schlichtung von Streitigkeiten lieber an islamisches als an österreichisches Recht halten. Als dann der Fall eintrat, dass ein solcher Konflikt gelöst werden musste, wurde das islamische Schiedsgericht angerufen, das laut Vertrag für die Geschäfte der beiden Moslems zuständig war. Das Islam-Gericht verurteilte dann einen der beiden zu einer saftigen Vertragsstrafe von 320.000 Euro.
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Weitere InformationenScharia-Anwendung sollte plötzlich rechtswidrig sein
Der Verurteilte hatte dann wohl doch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Scharia-Vereinbarung und klagte vor dem Landesgericht: Weil die Islam-Gelehrten die Scharia unterschiedlich auslegen würden, sei die Rechtsanwendung willkürlich und damit rechtswidrig, so die Argumentation. Auch würde die Berufung auf die Scharia gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.
Landesgericht entschied: Verträge auf Scharia-Basis können rechtskonform sein
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen sah das allerdings anders und bestätigte den Spruch des moslemischen Schiedsgerichtes. Ob und welche islamischen Rechtsgrundsätze hier gelten würde, sei nicht nachzuprüfen, befand das Gericht in seinem erstaunlichen Urteil. Die konkrete Urteilsbegründung lautete:
Die islamischen Rechtsvorschriften sind Rechtsregeln im Sinn des § 603 ZPO und können für vermögensrechtliche Ansprüche als schiedsfähige Ansprüche in einer Schiedsvereinbarung wirksam vereinbart werden. Unabhängig davon, ob (einzelne) Bestimmungen des islamischen Rechts gegen den ordre public verstoßen, ist nach § 611 Abs 2 Z 8 ZPO (nur) zu prüfen, ob das Ergebnis des Schiedsspruchs gegen die Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung verstößt. Anhaltspunkte für einen ordre public Verstoß oder eine allfällige willkürliche Entscheidung liegen hier nicht vor, weshalb keiner der amtswegig zu prüfenden Aufhebungsgründe gegeben ist.
Bestürzung in der Politik
„Es ist ein absoluter Wahnsinn, dass ein österreichisches Gericht nun entschieden hat, dass die Scharia auch in unserem Land Gültigkeit haben soll“, kommentierte FPÖ Niederösterreich-Sicherheitssprecher Andreas Bors die Entscheidung.
„Österreich ist ein christlich-abendländisch geprägter Rechtsstaat – und genau dieser Rechtsstaat darf niemals durch Paralleljustiz oder durch religiöse Rechtssysteme wie die Scharia untergraben werden“, stellte Bors klar.
Rechtssystem hat Islamisierung nichts entgegenzusetzen
„Ein weiteres Beispiel dafür, dass unser Rechtssystem und unser Rechtsstaat der schleichenden Vereinnahmung des Islams nichts entgegenzusetzen hat”, sagte Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) zu dem bizarren Urteil:
In Österreich werden Verträge unter Zugrundelegung der Scharia geschlossen. Solange man unter sich ist, hält man sich an die eigenen Regeln, erst wenn das Ergebnis nicht passt, wird unser Rechtsstaat bemüht. Erst dann wird unser Rechtssystem vom Nebendarsteller zum Hauptakteur gemacht.
