Letzte Woche berichteten wir über den AfD-Bürgermeisterkandidaten Joachim Paul und wie er von einem Wahlausschuss voller Mitglieder der Altparteien daran gehindert wird, an der Wahl in Ludwigshafen teilzunehmen. Vorsitzende von besagtem Ausschuss ist übrigens die derzeitige Bürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD). Nun gibt es neue Erkenntnisse in dem unglaublichen Fall.
“Herr der Ringe”-Vorliebe als Begründung
Wie Apollo News berichtete, gab es ein Schreiben Steinrucks an den rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebeling (SPD) vom 18. Juli, das ein mehr als befremdliches Demokratieverständnis der Bürgermeisterin offenbart. Darin informierte diese den Dienstherrn des Landesverfassungsschutzes über “Hinweise”, die sie zu Paul gefunden haben wolle. Diese reichten aber nicht für einen Wahlausschluss aus. Wörtlich schreibt sie: “Da diese jedoch allenfalls Interpretationen zulassen, bin ich auf objektive Anhaltspunkte/Prüfungsergebnisse des Verfassungsschutzes, insbesondere, ob bei der betreffenden Person entsprechende gerichtsverwertbare Tatsachen vorliegen, die nicht älter als fünf Jahre sind, angewiesen”.
Knapp zwei Monate vor der Wahl sollten ihr das Innenministerium und der Verfassungsschutz dabei helfen, den chancenreichen Gegenkandidaten aus dem Rennen zu nehmen. Das taten beide Behörden dann auch und lieferten ein dünnes Gutachten, in dem sogar die Vorliebe Pauls für das Werk “Der Herr der Ringe” gegen diesen verwendet wurde. Und Steinruck verbot tatsächlich am 5. August die Kandidatur des AfD-Landtagsabgeordneten; wenig überraschend mit Unterstützung der Politiker der anderen etablierten Parteien, die ebenfalls in dem Wahlausschuss sitzen. Die AfD hat darin keinen Sitz.
Joachim Paul gibt nicht auf
Ein skandalöses, undemokratisches Verhalten, um den Wählern einen oppositionellen Kandidaten vorzuenthalten. Denn unausgesprochen war durch dieses Schreiben allen beteiligten Verschwörern klar, dass ein Ebensolcher in den Augen der linken Bürgermeisterin verhindert werden müsse. Paul hat inzwischen beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine einstweilige Anordnung beantragt, um in sechseinhalb Wochen doch noch bei der Oberbürgermeisterwahl antreten zu können. Besagte Wahl findet am 21. September statt, und die AfD ist in den Umfragen sehr stark.