Die Abschiebung eines schwer kriminellen, 32-jährigen Syrers im Juli war die erste nach Syrien seit 2011 – ohne Veto des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Aber nun macht sich die UNO Sorgen um den Mann.
Spurlos verschwunden
Wie berichtet, ist der von ÖVP-Innenminister Gerhard Karner außer Landes gebrachte Syrer, der 2018 wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, im Zuge der Abschiebung spurlos verschwunden. Die letzte Meldung sei während der Abschiebung beim Zwischenstopp in Istanbul erfolgt, hieß es im ORF, der den Deserteurs- und Flüchtlingsberater Sebastian Frik so zitierte:
Nach Abflug aus Istanbul nach Syrien gab es keinerlei Meldung mehr und auch seine Schwester, die aktiv versucht hat, mit ihm in Kontakt zu treten, konnte kein Lebenszeichen von ihm aus Syrien erhalten.
Schon wieder auf dem Weg nach Österrreich?
Bis dato weiß offenbar niemand, wo sich der Mann aufhält – und in den sozialen Medien gibt es Mutmaßungen, dass der Syrer schon wieder auf dem Weg nach Österreich wäre, wo er unter falschem Namen um Asyl ansuchen und durchgefüttert werden könnte.
UNO rügt Österreich
Die UNO glaubt das nicht und fordert Österreich auf, sich nach dem Wohlergehen des Kriminellen zu erkunden. Eine NGO mischt also mit und spricht von „menschenrechtlichen Verpflichtungen“, die Österreich einhalten müsse. Konkret wünscht sich der UN-Ausschuss gegen das Verschwinden (CED) von der Verlierer-Ampel, auf diplomatischer Ebene mit den syrischen Behörden Kontakt aufzunehmen. Herausfinden soll man dabei, ob der Mann noch am Leben ist beziehungsweise wo er sich aufhält und in welchem Zustand er ist.
NGO gegen Abschiebungen nach Syrien
NGOs nehmen das Verschwinden des abgeschobenen Syrers zum Anlass für Kritik. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination wird auf Oe24 mit der Aussage zitiert, dass Österreich den Sachverhalt unverzüglich abklären und von weiteren Abschiebungen in das äußert volatile Syrien Abstand nehmen müsse.