Ab 1. September 2025 gilt im Niederösterreich eine neue Regelung für Asylwerber. Sie müssen, sofern sie in privaten Unterkünften leben, künftig jeden Monat und persönlich ihren tatsächlichen Aufenthalt bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde nachweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, hat das dramatische Folgen, denn dann werden Leistungen gekürzt.
Klares Zeichen gegen Asylmissbrauch
Damit geht die schwarz-blaue Landesregierung konsequent gegen den Missbrauch von Asylleistungen vor. In der Vergangenheit wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Migranten in Österreich gemeldet waren, aber sich über längere Zeit im Ausland aufhielten – etwa durch Heimreisen oder Wohnsitzverlagerung. Sicherheitslandesrat Martin Antauer (FPÖ) erklärte das entschlossene Vorgehen der Regierung:
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Weitere InformationenWir setzen ein unmissverständliches Zeichen: Es ist völlig inakzeptabel, dass sich Personen in privaten Unterkünften anmelden, um Leistungen auf Kosten des Steuerzahlers zu kassieren, tatsächlich aber woanders leben, oder sogar Urlaub in der Heimat machen. Damit ist jetzt endgültig Schluss!
Gesamte Grundsicherung kann gestrichen werden
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Asylanten, die nicht in organisierten Quartieren, sondern in privat angemieteten Wohnungen oder bei Privatpersonen untergebracht sind. Dort ist eine regelmäßige Kontrolle durch die Behörden schwieriger.
Die monatliche Bestätigung des Aufenthalts soll persönlich erfolgen und ist verpflichtend. Bei nicht erfolgter Meldung wird es ungemütlich, denn dann wird ohne Ausnahme die gesamte Grundversorgung gestrichen – dazu zählen etwa finanzielle Unterstützung, Sachleistungen und medizinische Versorgung.
