Nach 44 Verhandlungstagen endete am 31. Juli vor dem Landgericht Stuttgart der Monsterprozess gegen den Gründer der „Querdenken 711“-Bewegung, Michael Ballweg, mit einem Freispruch. Die Anklage löste sich in jene Luft auf, auf der sie aufgebaut war. Ein Urteilsspruch, den die Staatsanwaltschaft allerdings nicht hinnehmen will.
Rache der Mächtigen
Gestern, Donnerstag, endete vor dem Landgericht Stuttgart ein Prozess, der geradezu symptomatisch für den Zustand des Landes ist. Hier ein Bürger, der sein Recht auf Protest gegen überzogene Regierungsmaßnahmen wahrnahm, dort eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, die als Racheengel der herrschenden politischen Kaste auftrat.
Der 50-jährige IT-Unternehmer Michael Ballweg galt in der Corona-Zeit als Organisator der Massenproteste gegen die überzogenen Maßnahmen der Bundesregierung. Monatelang gingen Hunderttausende auf die Straße, um gegen die politische Willkür zu demonstrieren. Jahre später sollten ihnen die veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) recht geben.
Umgehend bekam Ballweg die Rache der Mächtigen zu spüren: Stellvertretend für die Hunderttausenden landete der Rebell vor Gericht und für neun Monate in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, über eine Million Euro an Spenden für die „Querdenken“-Bewegung eingesammelt und davon etwa 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben.
19,53 Euro Steuerhinterziehung
Nach peniblen vorangegangenen Ermittlungen und 44 Verhandlungstagen fällte das Gericht einen Freispruch. Die Anklage basierte auf dem Vorwurf, Ballweg habe Spenden für „Querdenken“ zweckentfremdet und Steuern hinterzogen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass kein betrügerischer Vorsatz nachweisbar war, da dokumentierte Ausgaben für die Bewegung (843.111,68 Euro) belegt waren und Ballweg selbst angab, 80.000 Euro Verlust gemacht zu haben.
Was übrig blieb, war eine Steuerhinterziehung in zwei Fällen (insgesamt 19,53 Euro für Parfüm und eine Hundematte) sowie eine „versuchte Steuerhinterziehung“ in drei Fällen. Er erhielt eine Verwarnung mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Euro, die für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde ihm eine Entschädigung für die neun Monate Untersuchungshaft (Juni 2022 bis April 2023) und sonstige erlittene Schäden zugesprochen, deren genaue Höhe in einem separaten Verfahren geklärt werden muss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft eine Revision angekündigt hat.
Ballweg: „Ein Tag der Freude“
Nach dem Prozess äußerte sich Ballweg glücklich über den Ausgang des Strafprozesses. Die Untersuchungshaft habe er aufgrund seiner mentalen Stabilität gut überstanden. Mehr als eine Umsatzsteuerhinterziehung von 19 Euro 53 wäre von der Anklage nicht übrig geblieben. Das Gericht habe festgestellt, dass Versammlungen kein Geschäftsmodell seien und von ihm beigebrachte Unterlagen gewürdigt, die zuvor von der Staatsanwaltschaft stets ignoriert wurden.