Die Staatsanwaltschaft Krems soll einen Gerichtsmediziner trotz Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien boykottieren. Die nächste Merkwürdigkeit in der „Pilnacek-Affäre“.
Am 20. Oktober 2023 wurde Christian Pilnacek, der frühere Sektionschef im Justizministerium, am Ufer eines Donau-Altarms in Niederösterreich tot aufgefunden. Seither gibt es Zweifel an der offiziellen Todesursache, wonach er Selbstmord begangen hätte. Unzensuriert berichtete.
Gutachten als möglicher Grund für neue Ermittlungen
Einer, der ein Tötungsdelikt zumindest nicht ausschließt, ist der renommierte Berliner Gerichtsmediziner Prof. Michael Tsokos. Seine Analyse, publiziert im Buch von Ex-Politiker Peter Pilz (Zack-Zack), könnten Gründe für die Fortführung beziehungsweise Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu den Todesumständen in der Causa Pilnacek (60) sein.
Weisung von der Oberstaatsanwaltschaft Wien
Allerdings soll die Staatsanwaltschaft Krems seit drei Monaten säumig sein, dieses Gutachten von Tsokos anzufordern, obwohl die Oberstaatsanwaltschaft Wien laut Zack-Zack-Bericht folgende Weisung erteilte:
Gegenstand der Weisung ist, das seitens Dr. Michael Tsokos bereits erstellte Gutachten beizuschaffen.
Justiministerin bestätigte Weisung
In einer Anfragebeantwortung am 12. Mai 2025 stellte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) klar:
Mit Weisung vom 22. April 2025 ersuchte die Oberstaatsanwaltschaft Wien die Staatsanwaltschaft Krems an der Donau um Prüfung, ob Gründe für eine Fortführung des betreffenden Ermittlungsverfahrens vorliegen, und dafür weitere Ermittlungen oder Beweisaufnahmen durchzuführen beziehungsweise anzuordnen sind, darunter die Beischaffung der obgenannten Privatgutachten und Stellungnahmen, welche zwischenzeitlich in die Wege geleitet wurde.
U-Ausschuss als Hoffnung
Laut Kronen Zeitung hätten sich weder die Staatsanwaltschaft Krems noch das Justizministerium dazu geäußert. Bleibt nur die Hoffnung, dass es bald zum von der FPÖ initiierten U-Ausschuss kommt. Aussagen unter Wahrheitspflicht könnte dann für Erhellung sorgen.
Diesen U-Ausschuss zur Untersuchung des mutmaßlichen Machtmissbrauchs im ÖVP-Innenministerium hatte die Verlierer-Ampel im Parlament mit fadenscheinigen Argumenten (so die FPÖ) abgelehnt. Jetzt prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH), ob das Verlangen der Freiheitlichen zu Recht oder zu Unrecht blockiert wird.