Eine neue EU-Verordnung stellt die Betreiber vieler Almen vor existentielle Probleme. Die Vorschriften für landwirtschaftliche Betriebe in entwaldeten Gebieten sind besonders für Länder wie Österreich kontraproduktiv.
Entwaldungsverordnung trifft auch heimische Almen
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) trat im Dezember 2024 in Kraft und soll sicherstellen, dass Produkte wie Soja, Holz oder Rindfleisch nicht mehr aus entwaldeten Gebieten stammen. Eigentlich soll die Verordnung den Import und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten aus Gebieten verbieten, die seit dem 30. Dezember 2020 gerodet und dadurch in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewidmet wurden.
Für die Bewirtschafter der Almen bedeutet das allerdings einen massiven Mehraufwand. Sie müssen eine digitale Sorgfaltserklärung abgeben und die Entwaldungsfreiheit ihrer Rohstoffe nachweisen – andernfalls bleiben sie auf ihren Produkten sitzen.
Kritik an EU-Regelung bei Lokalaugenschein
Auch die oberösterreichische ÖVP-Landesagrarrätin Michaela Langer-Weninger hat Zweifel an der Verordnung, wie die Ischler Woche berichtete. Sie hatte gemeinsam mit dem Obmann des Österreichischen Almvereins, Johann Feßl, sowie Robert Türkis, dem Leiter der Abteilung Ländliche Neuordnung, und dem Betriebsleiter des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut bei den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf), Martin Stürmer, die Brunntalalm in Bad Goisern im Bezirk Gmunden besucht und sich dort ein Bild von den Auswirkungen der Entwaldungsverordnung gemacht. Die Alm wird von fünf Familien bewirtschaftet, die Weideflächen gehören den ÖBf.
Die Auslegung des Begriffs „entwaldungsfrei“ sei praxisfern und treffe bäuerliche Familienbetriebe mitten ins Herz. Es gebe bereits Bestrebungen, Regionen ohne Entwaldungsrisiko – zu denen auch Österreich zählt – zu entlasten, so die Landesrätin.