Statt für Sparsamkeit belohnt zu werden, sieht sich die FPÖ wegen ihrer geringen Ausgaben im EU-Wahlkampf 2024 mit einer Prüfung durch den Rechnungshof (RH) konfrontiert. Die Behörde zweifelt die Angaben der Freiheitlichen an und plant eine Nachschau in der Parteibuchhaltung. Die Blauen wollen die Angelegentheit nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären lassen.
Strafen für Sparsamkeit irritieren
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz zeigt kein Verständnis für diese Schikane: „Wer sparsam ist, wird zusätzlich durchleuchtet. Normalerweise müsste es genau umgekehrt sein“. Die FPÖ betont, alle Kosten korrekt und wahrheitsgemäß angegeben zu haben und fühlt sich dennoch unter Generalverdacht gestellt.
ÖVP zahlte Unsummen an Agenturen
Im Vergleich zu anderen Parteien wie beispielssweise die ÖVP, die mehr als 1,1 Millionen Euro für Agenturen ausgab, verzeichnete die FPÖ mit rund 72.000 Euro deutlich geringere Ausgaben für externe Dienstleister. Trotz dieser Differenz richtet der RH seinen Fokus auf die Freiheitlichen. Angesichts der vorgesehenen Kostenrückerstattung für den EU-Wahlkampf ergibt das Vorgehen natürlich wenig Sinn – auch Schnedlitz äußerte sich entsprechend:
Warum sollte die FPÖ hier falsche Angaben machen und dadurch auf Geld verzichten, das sie sich rückerstatten lassen könnte? Wir haben alle Kosten wahrheitsgemäß angegeben, erklären uns aber nicht dazu bereit, Aufwendungen zu erfinden – selbst wenn das offenbar lieber gesehen würde.
In diesem skurrilen Streit zwischen Rechnungshof und den Freiheitlichen wollen die Blauen – nicht wie in Mainstream-Medien fälschlich berichtet – den RH nicht klagen. Vielmehr solle das Höchstgericht klären, “ob diese merkwürdige Vorgangsweise des Rechnungshofs verfassungskonform ist”, heißt es vonseiten der FPÖ.
Im Anfang finden Sie zu dieser Causa eine Pressemitteilung von FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz im Originaltext: