Die ORF-Haushaltsabgabe verstößt nicht gegen die Verfassung. Dieses Urteil hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gestern, Dienstag, gefällt. FPÖ-Chef Herbert Kickl reagierte darauf mit einer Ankündigung.
Haushaltsabgabe ist verfassungskonform
Allein die Möglichkeit, das ORF-Angebot zu nutzen, würde die Vorschreibung des Beitrags rechtfertigen. Daher sei die Haushaltsabgabe verfassungskonform und würde auch den Gleichheitsgrundsatz nicht verletzen.
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Weitere InformationenFreibad-Saisonkarte für alle Schifahrer?
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisierte den Verfassungsgerichtshof in seiner Ansicht, dass allein schon die Möglichkeit, das Programm des ORF zu konsumieren, den Beitrag rechtfertige. Wörtlich sagte er:
Nach dieser Maßgabe muss man sich schon fragen, was als Nächstes kommt. Die Autobahnvignette für Radfahrer? Freibad-Saisonkarten für alle Schifahrer, weil sie theoretisch schwimmen gehen könnten?
Zwangssteuer unter Volkskanzler Geschichte
Die Argumentation des VfGH sei „absurd“, so Hafenecker. FPÖ-Chef Herbert Kickl nahm auf Facebook nur kurz dazu Stellung – er meinte:
Spätestens mit einem freiheitlichen Volkskanzler wird die ORF-Zwangssteuer Geschichte sein!
