Ein 29-jähriger Asylbewerber aus Marokko hatte im Jahr 2023 in einem ICE für Angst und Schrecken gesorgt und wurde nun vom Landgericht Baden-Baden (Baden-Württemberg) zu einer milden Strafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der Nordafrikaner, der in Deutschland Asyl beantragt hatte, attackierte einen Mitreisenden mit einem Klappmesser und bedrohte später auch noch einen Polizisten mit dem Tod – zumindest die Morddrohung sei aber nicht strafbar, befand das Gericht.
Flüchtling attackierte Flüchtlingshelfer
Das Opfer des migrantischen Messerstechers war ironischerweise ein Flüchtlingshelfer, der den Asylanten ansprach, als dieser das Gepäck von anderen Passagieren durchwühlte. Der Marokkaner mit der kurzen Zündschnur zückte daraufhin ein Messer und versuchte, den 25-Jährigen abzustechen. Dieser konnte jedoch noch zurückweichen und wurde nicht verletzt.
Messer-Nafri terrorisierte Mitreisende
Danach schrie der Afrikaner den in Panik geratenen Mitreisenden zu: „Ich bin Araber. Ich töte euch alle!” Dazu soll er mit dem Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge bedrohlich herumgefuchtelt haben. Festgenommen wurden er und ein Komplize dann am Bahnhof in Baden-Baden und in die Polizeistation Offenburg gebracht.
Morddrohung gegen Polizisten nicht strafbar
Verurteilt wurde er wegen des Diebstahls mit Waffen, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. Dass er gegenüber einem Beamten in der Polizeistation gesagt hatte, dass er diesen töten würde, “wenn wir in Marokko wären”, fand das Gericht dann allerdings weniger dramatisch: Die Morddrohung sei nicht strafbar, weil sie ohnehin nicht umsetzbar gewesen wäre, so der vorsitzende Richter Wolfgang Fischer.