Justizia

“Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”, heißt es. Nur mit einem gerechten, liebenden Gott hat die BRD-Justiz schon lange nichts mehr zu tun, wie ein Urteil aus Schweinfurt zeigt.

30. Juni 2025 / 11:06 Uhr

Frau bekommt Geldstrafe wegen Lauterbachs “Hitlergruß”, er selbst nicht

Das Schweinfurter Amtsgericht hat eine Frau aus Coburg zu einer 1.800 Euro hohen Geldstrafe verurteilt. Der Richter wertete ein von ihr geteiltes Bild des ehemaligen Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) als Darstellung eines Hitlergrußes und glaubte damit den Behauptungen der Staatsanwaltschaft, wie die Mainpost berichtete.

Hitlergruß oder kein Hitlergruß?

Die Frau hatte das Standbild aus einer Rede Lauterbachs vom 22. Juni 2022 in Magdeburg im März 2024 in Verbindung mit Berichten über eine Querdenken-Kundgebung verbreitet. Dort hatte einer der Redner in erster Instanz eine Strafe erhalten, weil er beim Winken einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Hierbei zeigt sich einmal mehr ganz deutlich, wie in der BRD-Justiz mit zweierlei Maß gemessen wird. Während bei manchen Rednern eine Handbewegung ruckzuck als Hitlergruß gewertet wird, ist das bei Lauterbach offensichtlich nicht der Fall. Correctiv zum Beispiel meinte, Lauterbach zeige keinen Hitlergruß.

Aber die Staatsanwaltschaft Schweinfurt war wohl anderer Meinung, denn sie klagte die Frau aus Coburg ja an, weil sie angeblich einen Hitlergruß verbreitet hat. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 3.500 Euro beantragt und der Frau das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB vorgeworfen. Nachdem die Angeklagte den Strafbefehl nicht akzeptiert hat, kam es am 12. Mai dieses Jahres zur Hauptverhandlung. Das Gericht milderte die Strafe zwar ab, hielt aber in der Begründung an der Sichtweise der Anklage fest. Nur: Wenn es ein Hitlergruß war, warum wird dann diejenige, die es gepostet hat, strafrechtlich verfolgt und nicht derjenige, der den Gruß angeblich gemacht haben soll?

Vor dem Gesetz sind manche gleicher als gleich

Gegenüber der alternativen Medienplattform Apollo News erklärte die Frau, sie habe keineswegs einen Hitlergruß verbreiten wollen. Mit dem Plakat wollte sie nur auf das Auftreten Lauterbachs aufmerksam machen und mit Menschen über das Thema ins Gespräch kommen. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter glaubten ihr diese Absicht. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber es zeigt einmal mehr, welcher Geist in den Amtsstuben der BRD-Justiz Einzug gehalten hat.

Denn wenn es ein Hitlergruß war, müsste man in erster Linie denjenigen belangen, der ihn getätigt hat, aber das wird nicht passieren. Denn in der heutigen BRD herrscht offensichtlich ein Doppeldenk a’ la George Orwell: Wenn ein etablierter Politiker wie Lauterbach es tut, ist es kein Hitlergruß. Wenn jemand, der sich in oppositionellen Kreisen bewegt, es postet, dann wird es automatisch zum Hitlergruß. Ähnliches kennen wir ja schon von der Parole “Alles für Deutschland”, die nur dann bestraft wird, wenn sie von Leuten wie Björn Höcke verwendet wird; linke Promis wie Cathy Hummels hingegen haben nichts zu befürchten.

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