Sollte das Urteil rechtskräftig werden, geht es für den Syrer ins Gefängnis – allerdings nur für sechs Monate.

24. Juni 2025 / 21:03 Uhr

Syrer wollte Wienerin beim Sonnenbaden vergewaltigen: Nur sechs Monate Haft

Ein 21-jähriger Syrer soll eine heute 23-jährige Frau beim Sonnenbaden überfallen und ins Gebüsch gezerrt haben, offensichtlich mit klarer Absicht zur Vergewaltigung. Das Opfer schrie laut um Hilfe, der Täter floh. Gestern, Montag, gab es für den Migranten erstinstanzlich ein wie erwartet mildes Urteil von sechs Monaten unbedingter Haft, 24 Monate gibt es obendrauf bedingt.

Syrer begann, neben Opfer zu masturbieren

Die Tat soll am 20. Juli 2023 beim großen Teich im Naherholungsgebiet Wienerberg in Wien-Favoriten passiert sein. Die Frau hatte sich zuvor abseits anderer Badegäste am Strand niedergelassen, als sie auf den aufdringlichen Syrer traf. Er fragte, ob er sich zu ihr gesellen könne, das spätere Opfer stimmte aus Verlegenheit zu. Die Situation wurde jedoch schnell unangenehm, denn der Syrer begann, zu masturbieren, fragte die Frau auch noch nach ihren Kontaktdaten und ob sie einen Freund hätte.

Von hinten gepackt und ins Gebüsch gezogen

Die Frau zog sich an und trat laut schreiend die Flucht an, konnte auch noch zwei Fotos vom Syrer mit ihrem Smartphone machen. Der Migrant folgte ihr, wollte sie weiterhin sexuell belästigen. Als sie ihn fragte, ob er “deppert” sei, packte der Mann sie von hinten und zog sie ins Gebüsch.

Frauen anzuschauen, ist für den Moslem “haram”

Vor Gericht wollte der Syrer sich an nichts erinnern, die Tat sei gar nicht passiert, beteuerte er. Der Moslem, der nur durch ein Gesichtserkennungsprogramm gefasst werden konnte, meinte zudem, es sei in seiner Religion “haram”, Frauen auch nur anzuschauen, geschweige denn sexuell zu belästigen. Es gebe keine Zeugen und keine Beweise, das Opfer würde er nicht kennen. Die Richterin ließ das jedoch nicht gelten, es bestünden “überhaupt keine Zweifel, dass das so stattgefunden hat”. Gegen den Angeklagten läuft auch ein anderes Verfahren wegen gefährlicher Drohung mit dem Umbringen: Er soll mit fünf anderen Personen im März einen Mann mit einem Messer und einer Pistole bedroht haben.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die Staatsanwältin nahm das Kuschel-Urteil an, der Syrer erbat sich aber drei Tage Bedenkzeit. Zusätzlich zum milden Urteil gibt es noch eine Kuschel-Therapie – neben der Bewährungshilfe wurde ihm auch noch eine Sexual-Therapie aufgelegt.

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