Als Staatssekretär hat Sepp Schellhorn von den NEOS Berufsverbot, trotzdem scheint er als Betreiber eines Restaurants in Salzburg auf. Was im Mainstream jetzt für Aufregung sorgt, kommt für unzensuriert nicht überraschend.
Verstoß gegen Unvereinbarkeitsgesetz
Schellhorn hatte nämlich bereits in einem Video im März die Aussage gemacht, dass er ja nur „Nebenerwerbs-Politiker“ sei und am Wochenende in seinem Betrieb arbeiten müsse. Unzensuriert hatte schon damals darauf hingewiesen, dass dies gegen das Unvereinbarkeitsgesetz verstoßen würde.
Parlament drohte mit Verfassungsgerichtshof
Die Causa landete erst am Montag im Unvereinbarkeitsausschuss des Parlaments. Dort rückte das Skirestaurant Angertal in Bad Hofgastein in den Fokus, weil der NEOS-Staatssekretär in diesem Betrieb noch als Inhaber geführt wird. Die Sitzung musste daher unterbrochen werden – und zwar mit der Auflage, dass Schellhorn bis heute, Mittwoch alles zurücklegen müsse. Tut er das nicht, müsse sich der Verfassungsgrichtshof damit befassen.
Berufsverbot für Minister und Staatssekretäre
Die Gesetzeslage ist klar – im Unvereinbarkeitsgesetz § 2. (Verfassungsbestimmung) (1) heißt es eindeutig:
Die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Landesregierungen (in Wien der Bürgermeister und die amtsführenden Stadträte), der Präsident des Nationalrates, die Obmänner der Klubs im Nationalrat (im Falle der Bestellung eines geschäftsführenden Obmannes dieser) und der Präsident des Rechnungshofes dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben.